Anspruch auf Ausgleich kürzerer Arbeitszeit bei Schichtwechsel in laufender Woche
Hallo, ein Kollege von uns ist auf Wunsch des AG von seiner Nachtschicht in der laufenden Woche, in die Spätschicht gewechselt. Dazu hatte er, um das Arbeitszeitgesetz (11h-Regel) nicht zu verletzen, später mit der Spätschicht beginnen müssen. Einen Anspruch auf die ihm entgangenen Nachtschichtzuschläge hat der Kollege nicht. Wie sieht es nun aber mit der kürzeren Arbeitszeit aus? Der Kollege hatte ja im Sinne der Firma gewechselt, da krankheitsbedingt viele Kollegen ausgefallen sind. Hat nun der Kollege Anspruch auf Zahlung der ihm entgangenen Arbeitszeit? (es geht um 4h) Wenn ja wo steht das? Wie haben Tarif NGG obst und Gemüseverarbeitende Industrie. Eine BV besteht diesbezüglich nicht. Und im Arbeitszeitgesetz habe ich noch nichts gefunden. Danke für Antworten.
Community-Antworten (5)
06.02.2013 um 09:49 Uhr
Das hätte man alles vorher klären können, der MA wurde doch sicher gefragt ?
06.02.2013 um 10:30 Uhr
Hi Hassan, klar man kann alles regeln. Wir kommen hier schon nicht mehr hinterher die BV`s zu schreiben, um auf veränderte Situationen zu reagieren. Der MA hat jedoch, weil es auch dringend war, erst einmal geholfen, bevor er nachgedacht hatte. Will man ihm das jetzt ankreiden? Ne mach ich nicht. Ich möchte blos eine einfache subjektive Antwort, hat er Anspruch oder nicht.
06.02.2013 um 10:45 Uhr
Das kommt wirklich auf Eure bestehende BV zur Arbeitszeit an (oder gibt es gar keine BV zur Arbeitszeit?). Wenn hier eine gewisse Flexibilität vereinbart ist, wird man wohl auch erwarten können, dass die Stunden anderswo nachgeholt werden. Ist dies nicht so, könnte man auch auf Annahmeverzug erkennen. Also vereinbarte Stundenzahl im Monat x, aus betrieblichen Gründen waren aber nur x-4 Std. möglich = Vom AG zu tragendes Risiko.
Hat denn der Schichtwechsel mit Zustimmung des BR statt gefunden? Klingt ja so, als hätte der AN einfach so gehandelt. Dann wäre ggf. die Beteiligung des BR nachzuholen und Ihr könnt für den Kollegen eine entsprechend günstige Vereinbarung (als Gegenleistung für Euer o.k.) nachholen.
Ganz allgemein - wenn es um das Geld der Kollegen geht, würde ich mich als BR nicht dahinter zurückziehen, man habe zu viel zu regeln. Das ist dann eben eine Frage der Prioritäten.
06.02.2013 um 11:04 Uhr
Hi Gironimo, wir ziehen uns nicht hinter irgendetwas zurück, da alles, was wir derzeit bearbeiten um Geld, Urlaub, Arbeitszeiten/Überstunden geht. Also um die Kollegen. Nein der Schichtwechsel hat nicht mit der Zustimmung des BR stattgefunden. Und genau deswegen frage ich jetzt hier nach, weil wir eine Einigung erreichen möchten. Und dazu brauchen wir Argumente. Unser AG lacht sich eines, wenn ich im Nachhinein noch die Stunden gutgeschrieben" möchte. "mit welcher Begründung lieber BR". Eine Regelung per BV würde dann wieder ab den Zeitraum der Unterschrift gelten und nicht für vergangene Fälle. Eine BV Arbeitszeiten haben wir. Mit festen Arbeitszeiten. Aber leider keinen Passus über Änderungen im Schichtbetrieb der laufenden Woche und deren Bezahlung o.Ä.. Wir sind gerade dabei alle unsere BV`s zu prüfen, ob sie dem heutigen Stand noch entsprechen.
06.02.2013 um 14:23 Uhr
Also ich kann die Situation nur zu gut verstehen. Wir hatten das gleiche Problem und folgendes hat gewirkt. AG duldet Dienstplanänderung ohne Mitbestimmung des BR - schimpfen von uns hat nicht geholfen, Folge war ein Beschlussverfahren. AG muß nun bis zu 10.000€ pro Vestoß und MA zahlen. Dann wurden wir gefragt ob so ein kurzer Wechsel möglich ist - Antwort von uns: JA, wenn der MA einverstanden ist, das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird und der MA die fehlenden Stunden gutgeschrieben bekommt. Das ist ein langer, holpriger Weg aber er lohnt sich. Solange der AG nicht einlenkt, hatten wir solche Wechsel per Aushang untersagt.
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