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Abwahl des Betriebratsvorsitzenden

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gorsten
Nov 2016 bearbeitet

Wenn der Betriebsratvorsitzende im Urlaub ist und der stellvertretende eine Sitzung einberuft, kann der Vorsitzende dann suvh kommen obwohl er im Urlaub ist?

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Community-Antworten (7)

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gironimo

05.02.2013 um 17:46 Uhr

ja - er kann. Urlaub ist zwar ein Verhinderungsfall bei dem ein Ersatzmitglied geladen werden kann; aber wenn der Kollege zur Sitzung kommen will, kann er dies tun.

B
BRMetall

05.02.2013 um 17:47 Uhr

Ja, er erklärt sich einfach als Nichtverhindert. Dann muss er eingeladen werden und es darf für ihn kein EBRM geladen werden.

Bei Urlaub und Krankheit gilt man zwar idR als verhindert. Doch beides suspendirt eben nicht vom Mandat. Bei Krankheit ist nur zu beachten, dass die Mandatswahrnahme nicht der Gesundung entgegenwirkt. Weiter besteht lt. Rechtsprechung in beiden Fällen kein Anspruch auf Ausgleich. Es ist also Freizeitinvest.

W
Watschenbaum

05.02.2013 um 17:51 Uhr

es geht um seine eigene Abwahl ? ist das der einzige TOP ?

B
BRMetall

05.02.2013 um 18:02 Uhr

Watschenbaum

Selbst wenn es der einzig TOP ist ändert dieses nicht. Er darf sowohl bei der Wahl und ggf Abwahl mit beraten und mit abstimmen. Selbstverständlich immer wohl in seinem Sinn

G
gorsten

05.02.2013 um 20:30 Uhr

Ja wir wurden dieses Jahr erst gegründet und unser Vorsitzender hält sich an kein BetrVG. Ersatzmitglieder wurden nicht Ordnungsgemäß eingeladen. Ich selbst war an unserer ersten Sitzung nicht anwesend weil mein Arbeitgeber mich nicht freigestellt hat, ich wurde in meiner BR Tätigkeit behindert, das ist eigentlich Strafbar für den Chef. Aber unser Vorsitzender ist mir in den Rücken gefallen und trinkt lieber Kaffee mit dem chef.Abwahl seiner Freistellung wird auch auf die TO kommen. Ich muss nur warten bis er im Urlaub ist. Hoffe es klappt, damit ich mich für meine Kollegen einsetzen kann.

N
Nubbel

05.02.2013 um 20:45 Uhr

königsmord sollte man mit offenem visier begehen. hast du restlichen brm hinter dir? sonst solltest du es lassen. und wenn du dich über +in den rücken fallen+ beschwerst, solltest du es besser machen. ehrlicher wäre abwahl in beisein des königs. das macht auch glaubwürdig!

G
gorsten

05.02.2013 um 21:04 Uhr

Tja ich würde sehr gerne mit offenen Karten spielen, nur leider muss die Abwahl auf der TO und wenn ich es ihm ins Gesicht sage was ich gerne tun würde , laufe ich gefahr das er mich als Stellvertreter abwählen lässt. Ich wollte die rechte meiner Kollegen vertreten und jetzt sind mir die Hände gebunden. Es geht nur hinten Rum. Mein Vorsitzender führt Gespräche mit einem anderen BR Mitglied beim Chef und Informiert mich null. Er Versteht seinen Posten falsch, er denkt das er allein entscheidet dabei ist er eigentlich nur Das Sprachrohr und Übermittler des ganzen BR Gremiums. Was würdet ihr an meiner Stelle tun. Über andere Tips bin ich dankbar.

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