Massive Erhöhung der Kantinenpreise - Was kann BR tun?
Wir haben in unserem Betrieb eine selbstbewirtschaftete Kantine, d. h. alle Mitarbeiter dort sind Angestellte der Firma, wir haben keinen Caterer. Nun sind wir als BR im Gespräch mit der Geschäftsführung bezüglich der "Anpassung" der Kantinenpreise. Wurden in der Vergangenheit alle 2 Jahre die Preise ca. 3-4 % erhöht, will man jetzt eine Erhöhung (je nach Artikel) zwischen 25 % und 120 % durchdrücken.
Unsere erste Antwort dazu war die Bitte, uns Quittungen vorzulegen, die belegen, daß die Einkaufspreise derart gestiegen sind, eine solche Preiserhöhung zu rechtfertigen. Mit dem Hinweis, daß es Arbeitsplätze gefährdet, wenn wir der Preiserhöhung nicht zustimmen würden, sind uns diese Belege verweigert worden.
Meine Frage: Haben wir als BR oder eventuell der Wirtschaftsausschuss das Recht diese Belege einzusehen und daraus eventuell eine falsche und damit zu teure Einkaufsweise zu belegen? Wenn nein, welche anderen Möglichkeiten gibt es, die Kosten zu ermitteln, die unsere Kantine (mal von Lohnkosten abgesehen) so erzeugt?
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Community-Antworten (4)
04.02.2013 um 20:29 Uhr
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG: Kostenbeteiligungen (z.B. die Kantinenpreise) mitbestimmungspflichtig
Also, ggf bis zur Einigungsstelle
04.02.2013 um 20:40 Uhr
das Ganze ist mit Fingerspitzengefühl zu behandeln
die Schließung einer Kantine bzw. die Auslagerung/Fremdvergabe wären unternehmerische Entscheidungen, gegen die man als BR rein gar nichts machen könnte, falls der AG die Faxen dick hätte...........
05.02.2013 um 09:35 Uhr
Hallo,
die Einzelnen Belege wohl nicht, aber der Wirtschaftsausschuss kann sich in der Bilnaz/G&V die Kostenbereiche in denen die Kantiene fällt genauer anschauen und vorzeigen lassen.
Vergleicht doch mal die Zahlen wie sie sich entwickelt haben.
eventuell möchte der Arbeitgeber, soltle die Kantiene ein zuschussgeschäft für ihn sein, seinen Anteil "Herunterfahren".
Hier solltet ihr grundsätzlich überlegen, wie Watschenbaum schon sprach, was euch die Kantine wert ist und was euch die Kantine kosten würde, wenn sie geschlossen oder fremdbewirtschaftet wäre.
05.02.2013 um 10:30 Uhr
Also ich denke, im Zuge der Mitbestimmung bei Sozialeinrichtungen (siehe marile) muss der BR unter Bezug auf § 80 Abs.2 BetrVG auch die Unterlagen erhalten, die es ihm ermöglichen seine Mitbestimmung qualifiziert ausüben zu können.
Also braucht er auch Unterlagen über die Kostenentwicklung. Vielleicht ergibt sich daraus eine gestaffelte Preiserhöhung - oder wie auch immer.
Also verlangt eine genaue Darlegung der Kosten (hier als BR, da Ihr ja im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG tätig werden wollt/sollt). Niemand kann von Euch verlangen, dass Ihr blind einer Preiserhöhung zustimmt.
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