Hallo zusammen, wie detailliert muss der AG dem WA die BWA erstellen. Müssen z.B. die sonstigen Kosten aufgeschlüsselt werden oder muss dem WA die zusammenfassung in einer Summe ausreichend sein? Danke für eure Antworten :-) Grüße
Erstellt am 14.10.2020 um 14:29 Uhr von Kratzbürste Es muss schon ins Detail gehen. Zumindest wenn ihr konkrete Nachfragen habt.
Erstellt am 14.10.2020 um 14:41 Uhr von rtjum heute gelesen: https://efarbeitsrecht.net/wirtschaftsausschuss-umfang-und-form-der-information/