Homeoffice Schwerbehinderer
Hallo,
in unserem Unternehmen gibt es eine BV über 3 Tage Homeoffice mit einer Klausel das auch mehr möglich sind wenn es dem AG genehm ist.
Jetzt habe ich als SBV einen schwerbehinderten Mitarbeiter der zu Corona 2 Jahre durchgängig im Homeoffice war und jetzt als leidendsgerechter Arbeitsplatz weiter 5 Tage machen möchte. Der Arbeitnehmer hat 2 Atteste vom Betriebsarzt und Hausarzt, die ihm attestieren der er die machen müsste um nicht langzeitkrank zu werden.
Dem AG interessiert es nicht und sagt es ist nicht krank genug und würde maximal 4 Tage geben was er aber nicht nicht schriftlich bestätigt hat.
Gibt es hier noch eine Möglichkeit für mich den Mitarbeiter zu helfen?
Community-Antworten (10)
01.06.2022 um 01:03 Uhr
als wir unsere BV zur Mobilarbeit verhandelt haben, hatten wir Forderungen gehabt, dass bei Schwerbehinderung ein höherer Anteil Homeoffice möglich sein soll. Das hat der AG kategorisch abgelehnt. Unser Anwalt meinte damals, dass man sicher nicht erzwingen kann und er meinte es gäbe auch noch keine Rechtsprechung, die einen leidensgerechten Arbeitsplatz durch Homeoffice einklagbar machen würde. Er sah es sogar als gefährlich an, solche Forderungen zu stellen, da es einer Kündigung Vorschub leisten könnte. Wörtliche Aussage: vielleicht findet ihr ja jemanden, der das bis zum BAG durchzieht. Ich rate es aber nur Mandanten die ggf auf die Arbeit nicht angewiesen sind. Ist jetzt aber schon fast 2 Jahre her....
01.06.2022 um 11:34 Uhr
also es ist nicht so das es keine extra Tage gibt, es gibt z.b Mitarbeiter die weil sie in Chemo müssen 5 Tage bekommen oder aber auch mehrmals die Woche zur Dialyse, das sind halt alles extrem Fälle ja. Es gibt ja auch extra die möglichkeit mehr zu Beantragen nur nimmt sich der AG heraus alle Ärzte zu ignorieren zu können und selber einzuschätzen was Sache ist: Alle >3 Tage extra Vereinbarungen haben auch nur eine Laufzeit von 12 Monaten dann muss der Arbeitnehmen wieder vorlegen warum er mehr Homeoffice machen will.
01.06.2022 um 12:07 Uhr
Wer schließt denn bitte eine BV mit einer Regelung ab "wenn es dem AG genehm ist". Stellt Regeln auf und an diesen haben sich beide Seiten zu orientieren.
01.06.2022 um 12:23 Uhr
Tja die BV ist noch in der Pilot Phase und der Betriebsrat ist froh das er 3 Tage raushandeln konnte, daher mussten andere Punkte drunter leiden, sonst wären alle Mitarbeiter auf 2 Tage Homeoffice im Monat zurück gefallen. Und der Mitarbeiter hatte schon vor Corona wo Homeoffice 2 Tage im Monat war 3 Tage Homeoffice die Woche, nur halt 5 Tage will er bei dem Mitarbeiter, weil aus seiner sicht die Probleme nicht genug sind nicht zulassen.
02.06.2022 um 14:31 Uhr
naja dann muss der Kollege ggfls. krank werden, wenn er schwerbehindert ist muss der AG ja nach SGB9 167, 1. das Präventionsverfahren einleiten. Wenn er es nicht macht hat der AN einen einklagbaren anspruch darauf und wenn dann dabei herauskommt, dass Atteste vorliegen, die bescheinigen, dass bei 100% HO die Krankheitsquote nicht so hoch wäre, was will der AG denn machen wenn der Job tatsächlich zu 100% HO-fähig ist. Da wird dann, denke ich, kein Integrationsamt mehr einer Kündigung zustimmen. Bevor ich den Kollegen aber so etwas raten würde, müsste erstmal der Ansatz mit den 4 Tagen genau mit dem AG geklärt werden, evtl. ist das ja auch eine Lösung.
02.06.2022 um 15:54 Uhr
Es wäre mal interessant zu wissen, wie die Atteste formuliert sind und wie für den Betroffenen ein leidensgerechter Arbeitsplatz ausgestattet sein müsste.
Für mich steht nämlich die Frage im Raum, ob auch im Betrieb ein leidensgerechter Arbeitsplatz zur Verfügung stehen würde. Ist das nicht der Fall, sollte man versuchen, den Anspruch hierauf zu begründen. Gleiches gilt, wenn z.B. der Arbeitsweg nicht zumutbar wäre.
Falls doch, wüsste ich nicht was 5 Tage HomeOffice rechtfertigen sollte - die schwammig formulierte BV wohl eher nicht.
Zu prüfen wäre in dem Zusammenhang auch, inwieweit der Arbeitgeber den betroffenen Mitarbeiter per Direktionsrecht auf eine anderen Arbeitsplatz versetzen könnte, um ihn entsprechend seiner Einschränkungen beschäftigen zu können. Hier lohnt sich vielleicht die Einschätzung durch einen Arbeitsrechtler, um aussichtsreich den Kampf um die 5 Tage bestreiten zu können.
Was auf jeden Fall ausscheidet, ist ein Anspruch aufgrund betrieblicher Übung, weil die HomeOffice-Tätigkeit in Vollzeit eindeutig anlassbezogen war.
02.06.2022 um 16:17 Uhr
Henry1976 Wäre ich hier der Betroffene, würde ich mich hier mit den beiden Attesten erst mal so lange AU schreiben lassen bis AG und BR sich ausgekotzt hätten Wenn ich schon lese, BV befindet sich in der Pilotphase. Beide Seiten haben was unterschrieben und vor der Unterschrift macht man sich Gedanken ob es geht oder nicht. Hier kann man nicht etwas auf dem Rücken eines Schwerstkranken aus tragen. Glaub mir ich weiß wo von ich Rede. Ich habe selbst Krebs OP, Bestrahlung und Chemo hinter mir und musste gerade erst gestern wieder den Weg der Notaufnahme (Gott sei Dank durfte ich abends wieder heim) im KK antreten. Mit dem beiden Attesten würde ich den AG die Hammelbeine lang ziehen, als AN und auch als BR.
02.06.2022 um 16:54 Uhr
Hallo,
also im Prinzip steht im Attest vom Betriebsarzt das die Maßname helfen kann eine arbeitsbedinge Verschlechterung der gesundheitlichen Belastungen und damit Fehltage zu vermeiden. Für den MA bedeutet der Verbleib im Homeoffice eine stressfreiere Arbeitsplatzsituation und flexiblere Arbeitsorganisation.
Also der MB hat Krankheiten die sich durch Stress verschlimmern und hat deswegen auch schwere Schlafprobleme weshalb Ihm Arbeitsweg und Büro nur weiter Stressen würden (Selbst ein einzel Büro) wo der MB nur drin sitzt bis zum Arbeitsende weil selbst Meetings vor Ort nicht gehen, daher macht er gar kein Sinn ihn in die Firma zu holen.
Er hat schon gesagt das er wohl 1 Tage die Woche dann krank sein wird und das fällt wohl auf dem Tag an dem er ins Office müsste aber das weiß ich nicht ab ihm die Firma einen strick drauß drehen könnte das er nur einen Tag krank macht. Auf so lange AU schreiben lassen würde er sich wohl nur wenn er es Gesundheitlich wirklich müsste.
Gruß Henry
02.06.2022 um 17:25 Uhr
Sich auf Dauer hin, regelmäßig 1 Tg. eine AU zu holen, da sehe auch ich Probleme. Oder aber er reizt es aus bis die Krankenkasse sich dann mal irgendwann meldet und ein MPU veranlasst. Wie sieht es mit seiner Schwerbehinderung aus? Habt ihr eine Schwerbehindertenvertretung, wenn ja wurde sie mit eingebunden?
" Auf so lange AU schreiben lassen würde er sich wohl nur wenn er es Gesundheitlich wirklich müsste." Dieser Satz lässt mich grübeln, denn er hieße im Umkehrschluss der AG könnte richtig handeln aber andersrum ist es für mich halt bequemer. Schlaflosigkeit nachts (kenne ich da ich selbst z.Zt. nachts jede Stunde raus muss) kann auch eine Sache der Arbeitssicherheit tagsüber auf der Arbeit sein.
02.06.2022 um 17:41 Uhr
@Dummerhund ja das werde ich Ihm mal so weitergeben das er sich lieber am Stück Krankschreiben lassen soll.
Ok schlecht ausgedrückt von mir er war schon die letzten 3 Monate 2x 2 Wochen Krank weil ihm das so mitnimmt, aber er ist ein treuer Hund und versucht halt selbst wenn er schon am Ende ist im Homeoffice zu arbeiten damit er dem AG zeigt das es im Homeoffice geht. Wenn er zur Firma müsste wäre er auf jedenfall Krank nur würde er glaub ich versuchen wenn er wieder Homeoffice machen könnte danach auch zu arbeiten obwohl es besser wäre hier länger Krank zu machen.
Ja ich bin die SBV und ich sehe nichts mehr was machen machen könnte als vor Gericht oder aber längzeitkrank BÄM oder Präventionsverfahren was duie Firma aber wohl nicht machen wird wie immer und dann den MA lieber zermürben.
Gruß Henry
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