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personenbedingte Kündigung

M
Mondlicht
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserem Betrieb 117 MA,ist ein Kollege , der 30 Jahre in Betrieb ist , und sein Renteneintrittstermin ist 04/2014 . Nun kann er aber seine Arbeitspflichten aus gesundheitlichen Gründen an seinem Arbeitsplatz nicht erfüllen können.Er genießt keinen besonderen Kündigungsschutz. Wir BR mit GL und dem betroffenen AN haben vergeblich versucht einen anderen Arbeitsplatz zu finden.Dieser AN kann nun die geschuldeten Pflichten aus seinem Arbeitsvertrag nicht erbringen.Kann der AG nun eine personenbezogene Kündigung aussprechen ? Muß der AG die 7 monatige Kündigungsfrist einhalten ?Dem betroffenen AN wäre eine Kündigung nicht unlieb , solage die Kündigungsfrist und damit Lohnfortzahlung besteht , er würde dann nach den 7 Mon. vorzeitig in Rente gehen.

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Community-Antworten (11)

K
Kölner

03.02.2013 um 13:18 Uhr

@Mondlicht 117 AN und keine Alternative? Naja...

Für jeden Monat der jetzt ins Land geht, wird Euch dieser AN sehr dankbar sein. Dem AN selbst kann man vll. raten, das SGB IX zu durchforsten. Dann könnte es sogar noch was schwieriger werden für den AG

G
gironimo

03.02.2013 um 13:42 Uhr

Ob der AG kündigen wird sei dahingestellt. (Klar müsste er die Fristen einhalten.)

Er muss doch damit rechnen, dass der BR widerspricht (z.B. Weiterbeschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz möglich oder wie auch immer). Dann klagt der Kollege, dann kommen Justicias langsam mahlende Mühlen und die Anwaltskosten .... und schon ist man bei 04/14.

Da kann man doch gleich einfach nur abwarten oder ggf. einen Aufhebungsvertrag abschließen.

Ich würde da den Kollegen beruhigen.

K
Kölner

03.02.2013 um 14:10 Uhr

@gironimo ...hinsichtlich des Widerspruchs: Der BR hat mit GL und dem betroffenen AN vergeblich versucht einen anderen Arbeitsplatz zu finden. Glaubst du dann an einen Widerspruch?

H
Hoppel

03.02.2013 um 14:34 Uhr

@ All

Folgt man der Eingangsfrage, steht doch schon geschrieben, dass diesem AN eine Kündigung NICHT unlieb wäre. Da muss sich der AG doch sicherlich keinen Kopf darüber machen, dass der BR womöglich Widerspruch gegen eine etwaige Kündigung einlegen würde.

@ Mondlicht

Dem Kollegen sollte man anraten, einen Termin mit einem Rentenberater zu machen. Ohne zu wissen, wie sich ein ggf. früherer Renteneintritt finanziell auswirkt, sollte man keine "Planspiele" betreiben.

Desweiteren klingen gesundheitliche Gründe danach, dass durch einen behandelnden Arzt ggf. eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden könnte ...

L
leserin

03.02.2013 um 16:03 Uhr

Kölner, das SGB IX nun zu bemühen dürfte wohl zu spät sein, wenn der AN nicht schon schwerbehindert ist, wovon auf Grund der Aussage nicht auszugehen ist. Denn der besonder Kündigungsschutz als Schwerbehinderter greift frühestens 3 Wochen nach Antragstellung. Der AG dürfte dieses auch wissen und daher nicht diese 3 Wochen nun abwarten um eine Kündigung azszusprechen.

K
Kölner

03.02.2013 um 16:05 Uhr

@leserin Und du glaubst, dass ich das gemeint haben könnte?

Na dann ist ja alles gut!

L
leserin

03.02.2013 um 16:18 Uhr

Kölner, was aus dem SGB IX könnte sonst zutreffen? Denn der § 84 (2) greift wohl nicht, denn es wurde zu einen nicht angedeutet, dass dieser zum tragen kommt. Also nichts von BEM. Weiter schreibt der BR, dass es keine Möglichkeiten gibt. Also kann auch ein ggf durchgeführtes BEM nichts bringen. Letztlich muss ein AG vor einer Kündigung aus Gesundheitsgründen nicht zwingend ein BEM anbieten. Er muss dann nur ggf belegen, dass die Kündigung auch mit BEM nicht vermeidbar gewesen wäre, so das BAG.

N
Nubbel

03.02.2013 um 16:21 Uhr

also lassen wir doch diese möglichkeit ausser acht die wünsche des arbeitnehmers und vll noch mehr zu erreichen.

K
Kölner

03.02.2013 um 16:26 Uhr

@leserin Alles ist gut. Es ist sicher alles so, wie Du das sagst. Es ist ein wenig ermüdend, wenn man sich kategorisch innovativen Ideen zum Wohle des AN verschließt!

L
leserin

03.02.2013 um 17:09 Uhr

Kölner, wenn man hier etwas andeutet muss man schon auch die Fakten nennen. Oder wie im.Sprichwort, nicht gagern sondern Eier legen.

K
Kölner

03.02.2013 um 18:53 Uhr

@leserin Man kann unschwer die Erfahrung mit Dir machen, dass es sich nicht lohnt, sich mit Dir auseinanderzusetzen oder über BEM o.ä. nachzudenken. Wenn man in diesem Fred alleine Deine und meine Interpretationen sieht, sieht man, dass wir meilenweit voneinander entfernt sind.

Sollte der Fragesteller hier genauere Angaben wünschen, kann er sich ja melden und dies einfordern. Bisher habe ich den Eindruck, dass dieser die Weiterbeschäftigung des AN eher zusammen mit dem AG ablehnt.

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