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Seminare schriftlich

L
lussil
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben,

heute mal eine Frage an Euch.

Wie kann ich den Arbeitgeber schriftlich ( Welche Formulierung ) auffordern,uns als BR die Seminare zu gewähren.

ich weiß,er ist zu Grundlagenseminaren verpflichtet und muss es uns ermöglichen.würde es aber gerne von ihm schriftlich haben und falls er etwas ablehnen sollte,wäre das für den BR ja nur von Vorteil,etwas in der Hand zu haben

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Community-Antworten (5)

H
Hoppel

02.02.2013 um 16:35 Uhr

Was soll denn der Quatsch?

Entweder ist das Seminar XY im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich oder nicht. Darüber fasst das BR-Gremium einen entsprechenden Beschluss und teilt dem AG mit, welches BRM zu diesem Seminar entsandt werden soll. Fertig!

Und dass die Grundlagenseminare (BetrVG, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz-/sicherheit) für neugewählte BRM erforderlich sind, hat bereits das BAG festgestellt.

Hält der AG den Besuch dieser Seminare trotzdem für nicht erforderlich, muss halt das Arbeitsgericht bemüht werden.

K
Kölner

02.02.2013 um 17:07 Uhr

@lussil Etwa so: Sehr geehrter Herr AG Der BR hat am xxx in seiner Sitzung vom xxx beschlossen, folgende BRMs zu folgenden Seminaren zu entsenden:

  1. Herr in von bis zu Seminar (Siehe Anlage)
  2. Frau ...

Wir gehen davon aus, dass ihnen hinreichend bekannt ist, dass Sie gemäß § 37 Abs 6 i.v. mit § 40 BetrVG die o.a. BRMs für diese erforderlichen Seminare freizustellen zu haben und ebenso alle entstehenden Kosten in diesem Zusammenhang durch Sie zu tragen sind. Wir haben uns für eventuelle Rückfragen den kommenden Donnerstag, 06.02.13, vorgemerkt. Sollten wir bis zu diesem Datum keine Rückmeldung erhalten, gehen wir von ihrer Kenntnisnahme und ihrem (nicht zwingend erforderlichen) Einverständnis zu den geplanten Schulungsmaßnahmen des BR aus. Vielen Dank Ihr BR

L
lussil

02.02.2013 um 17:18 Uhr

Danke Kölner,

werde diesen Text übernehmen und alle erforderlichen Unterlagen Ihm zukommen lassen.

S
seesee

03.02.2013 um 23:08 Uhr

@lussil

Vergiss aber nicht, vorher mit dem BR einen entsprechenden Beschluss zu fassen (wie vorher schon geschrieben wurde). Und achte darauf, dass keine Formfehler bei der Einladung zur Sitzung, in der dieser Beschluss gefasst werden soll, gemacht werden (ggf. Ersatzmitglied einladen, etc..). Aufgrund Deiner Frage gehe ich davon aus, dass Du noch nicht so lange BR bist...

L
lussil

04.02.2013 um 12:45 Uhr

Hallo seesee,

bin erst seid kurzem als Vorsitzende im BR. Unsere damalige BRV hat alles "anders" gemacht......

Unsere Sitzungsprotokolle sind wasserdicht,dafür habe ich gesorgt :-)

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