Ein Kollege hat bei uns eine dreijährige Ausbildung absolviert und nach deren Beendigung ist er nun seit 2 1/2 bei uns angestellt. Bei uns wird der TVöD angewendet. ER möchte nun kündigen. Zählt in diesem Fall auch die Ausbildungszeit zur Beschäftigungszeit oder nur bei arbeitgeberseitiger Kündigung? Danke für eure Hilfe.