Erstellt am 20.07.2006 um 16:44 Uhr von paula
wo und in welchem zusammenhang ist dass denn für dich von interesse. beschäftigungszeit wird teilweise unterschiedlich behandelt. z.b. bei kündigungsfristen oder im rahmen von tarifverträgen oder im rahmen der sozialauswahl.
daher wäre es nett wenn du es etwas konkretisieren könntest
Erstellt am 20.07.2006 um 19:08 Uhr von Fayence
AfterSun,
bist Du im öffentlichen Dienst beschäftigt?
Erstellt am 20.07.2006 um 21:22 Uhr von AfterSun
Ich bin nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt. Ob die Ausbildungszeit zur Beschäftigungszeit zählt ist meinem Fall daher von Interesse, weil es um einen eventuellen Anspruch auf Gratifikation geht. In meinem Fall wurde mein Antrag abgelehnt, weil ich nicht die "vorgeschriebene" Beschäftigungszeit nachweisen konnte, die, falls die Ausbildungszeit dazu zählt, jedoch erfüllt wäre.
Erstellt am 20.07.2006 um 22:53 Uhr von Fayence
Da Du einen Antrag auf diese Gratifikation stellen musstest, gehe ich mal davon aus, dass die Bedingungen für die Anspruchsberechtigung irgendwo festgehalten sind, z.B. in einer Betriebsvereinbarung.
Auch wird es sich um eine frwl. Zusatzleistung handeln, wobei es dem AG frei steht, die Beschäftigungszeit so zu definieren, dass die Ausbildung nicht auf diese Zeit anzurechnen ist.
Erstellt am 20.07.2006 um 23:07 Uhr von Ramses II
Naja, wenn es eine BV ist dann sollte auch die Anspruchsgrundlage zwischen AG UND BR vereinbart sein und nicht einseitig vom AG zu definieren.
Erstellt am 20.07.2006 um 23:11 Uhr von Fayence
Naja,
bei einer frwl. Leistung steht es dem AG m.E. frei zu definieren, welchem AN-Kreis er eine Gratifikation zugänglich machen möchte.
Erstellt am 20.07.2006 um 23:33 Uhr von Ramses II
Hach Fayence,
Du sollst auch mal Recht haben... ;-)
Hier geht es ja ums "ob" und nicht ums "wieviel"... Wer lesen kann ist halt doch im Vorteil.
Erstellt am 20.07.2006 um 23:41 Uhr von Fayence
Darf ich das jetzt dem von Dir akzeptieren Berne Drittel zuordnen? ;-))
Erstellt am 20.07.2006 um 23:46 Uhr von Ramses II
Ich verwahre mich nur dagegen dass die anderen zwei Drittel auch für ALLE Menschen gelten sollen.
Für mich persönlich bin ich auch bereit die anderen zwei Drittel zu akzeptieren.
Erstellt am 21.07.2006 um 00:06 Uhr von Fayence
Tja, so sind sie... die alten Hafersäcke! :-)