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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beschäftigungszeit - zählt die Ausbildungszeit dazu?

A
AfterSun
Nov 2016 bearbeitet

Ich habe mal eine Frage. Wie steht es mit der Ausbildungszeit? Zählt diese zur Beschäftigungszeit und wo kann ich das eventuell nachlesen?

4.632010

Community-Antworten (10)

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paula

20.07.2006 um 18:44 Uhr

wo und in welchem zusammenhang ist dass denn für dich von interesse. beschäftigungszeit wird teilweise unterschiedlich behandelt. z.b. bei kündigungsfristen oder im rahmen von tarifverträgen oder im rahmen der sozialauswahl.

daher wäre es nett wenn du es etwas konkretisieren könntest

F
Fayence

20.07.2006 um 21:08 Uhr

AfterSun,

bist Du im öffentlichen Dienst beschäftigt?

A
AfterSun

20.07.2006 um 23:22 Uhr

Ich bin nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt. Ob die Ausbildungszeit zur Beschäftigungszeit zählt ist meinem Fall daher von Interesse, weil es um einen eventuellen Anspruch auf Gratifikation geht. In meinem Fall wurde mein Antrag abgelehnt, weil ich nicht die "vorgeschriebene" Beschäftigungszeit nachweisen konnte, die, falls die Ausbildungszeit dazu zählt, jedoch erfüllt wäre.

F
Fayence

21.07.2006 um 00:53 Uhr

Da Du einen Antrag auf diese Gratifikation stellen musstest, gehe ich mal davon aus, dass die Bedingungen für die Anspruchsberechtigung irgendwo festgehalten sind, z.B. in einer Betriebsvereinbarung.

Auch wird es sich um eine frwl. Zusatzleistung handeln, wobei es dem AG frei steht, die Beschäftigungszeit so zu definieren, dass die Ausbildung nicht auf diese Zeit anzurechnen ist.

RI
Ramses II

21.07.2006 um 01:07 Uhr

Naja, wenn es eine BV ist dann sollte auch die Anspruchsgrundlage zwischen AG UND BR vereinbart sein und nicht einseitig vom AG zu definieren.

F
Fayence

21.07.2006 um 01:11 Uhr

Naja, bei einer frwl. Leistung steht es dem AG m.E. frei zu definieren, welchem AN-Kreis er eine Gratifikation zugänglich machen möchte.

RI
Ramses II

21.07.2006 um 01:33 Uhr

Hach Fayence,

Du sollst auch mal Recht haben... ;-)

Hier geht es ja ums "ob" und nicht ums "wieviel"... Wer lesen kann ist halt doch im Vorteil.

F
Fayence

21.07.2006 um 01:41 Uhr

Darf ich das jetzt dem von Dir akzeptieren Berne Drittel zuordnen? ;-))

RI
Ramses II

21.07.2006 um 01:46 Uhr

Ich verwahre mich nur dagegen dass die anderen zwei Drittel auch für ALLE Menschen gelten sollen.

Für mich persönlich bin ich auch bereit die anderen zwei Drittel zu akzeptieren.

F
Fayence

21.07.2006 um 02:06 Uhr

Tja, so sind sie... die alten Hafersäcke! :-)

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