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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rücktritt vom Rücktritt als BR

W
wollewolle
Nov 2016 bearbeitet

Ich habe dem BRV schriftlich mittgeteilt, dass ich zum 01.06. mein Mandat als BR niederlege. Gilt diese Rücktrittserklärung als reine Willenserklärung, die ich nicht in die Tat umsetzen muss. Kann ich also vom angekündigten Rücktritt zurücktreten?

Ich freue mich auf Eure Kommentare !

1.99908

Community-Antworten (8)

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wahlvst

31.01.2013 um 15:24 Uhr

Rücktritt vom Rücktritt gibt es nicht!

Also einmal ein so erklärter Rücktritt gilt!!

Man muss sie also nicht mehr umsetzen, denn sie ist erfolgt mit Abgabe dieser Erklärung! Damit endet das Mandat zum 01.06.

G
gironimo

31.01.2013 um 16:27 Uhr

sehe ich auch so - Rücktritt ist Rücktritt - der Zug ist abgefahren.

Natürlich stellt sich die Frage, ob man päpstlicher sein muss als der Papst. Wenn Dein Rücktritt noch nicht weiter kommuniziert wurde, kannst Du vielleicht den Vorsitzenden bitten das Schreiben noch einmal herauszugeben, Du knüllst es zusammen und ißt es auf. Anschließend spendierst Du dem Vorsitzenden einen Kaffee aus dem Firmenautomaten.

Aber ansonsten musst Du bis zur nächsten Wahl warten.

H
Hoppel

31.01.2013 um 16:58 Uhr

@ gironimo

Die Frage, ob man päpstlicher als der Papst sein muss, stellt sich für mich überhaupt nicht.

Rücktritt ist Rücktritt und dieser wurde auch noch schriftlich zu einem fixen Termin erklärt.

Oder soll sich ein Gremium demnächst damit beschäftigen, unter welchen Umständen man einen Rücktritt dann doch nicht als Rücktritt werten will. Soll dann womöglich der Nasenfaktor entscheiden?

Und dann auch anzuraten, vom BRV das Schreiben zurück zu erbitten, um ihm dann einen Kaffee zu spendieren ... sorry, aber das ist doch wohl völlig daneben! Vielleicht denkst Du mal über mögliche Konsequenzen einer solchen Handlung nach. ;-)

W
wahlvst

31.01.2013 um 17:25 Uhr

gironimo

Das mit dem Kaffeetrinken führt dann dazu, dass ab diesem Zeitpunkt sofern dieses BRM wieder mitspielt alle Beschlüsse nichtig sind. Denn jedes mal Verstoß gegen die Nichtöffentlichkeit und Ladungsfehler. Weiter drohen dann auch noch große Problem mit dem Datenschutz/Datenschutzgesetz.

Letzlich wäre es auch Urkundenunterdrückung. Denn dieses Schreiben ist eine Privaturkunde.

C
christagx

31.01.2013 um 17:32 Uhr

Hallo WolleWolle ich verstehe leider den Sinn einer Ankündigung des Rücktritts 5 Monate vorher nicht .Was soll das ? Es reicht auch ein bis 2 tage vorherund nur wenn du dir sicher bis. Das hin und her rücktritt ja oder nein hillft keinen

G
gironimo

31.01.2013 um 18:38 Uhr

entschuldigt - ich meinte meinen Einwand mit dem Verzehr des Zettels nicht so ernst.

W
wollewolle

31.01.2013 um 21:21 Uhr

Danke für Eure Antworten! Ich habe nicht vor vom Rücktritt zurückzutreten. Es ging mir ums Prinzip und die Rechtslage !

K
Kölner

31.01.2013 um 22:32 Uhr

@wollewolle ...ist schon toll, wenn man so ein Forum auf diese Art und Weise mal testet!

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