Erstellt am 31.01.2013 um 14:24 Uhr von wahlvst
Rücktritt vom Rücktritt gibt es nicht!
Also einmal ein so erklärter Rücktritt gilt!!
Man muss sie also nicht mehr umsetzen, denn sie ist erfolgt mit Abgabe dieser Erklärung! Damit endet das Mandat zum 01.06.
Erstellt am 31.01.2013 um 15:27 Uhr von gironimo
sehe ich auch so - Rücktritt ist Rücktritt - der Zug ist abgefahren.
Natürlich stellt sich die Frage, ob man päpstlicher sein muss als der Papst. Wenn Dein Rücktritt noch nicht weiter kommuniziert wurde, kannst Du vielleicht den Vorsitzenden bitten das Schreiben noch einmal herauszugeben, Du knüllst es zusammen und ißt es auf. Anschließend spendierst Du dem Vorsitzenden einen Kaffee aus dem Firmenautomaten.
Aber ansonsten musst Du bis zur nächsten Wahl warten.
Erstellt am 31.01.2013 um 15:58 Uhr von Hoppel
@ gironimo
Die Frage, ob man päpstlicher als der Papst sein muss, stellt sich für mich überhaupt nicht.
Rücktritt ist Rücktritt und dieser wurde auch noch schriftlich zu einem fixen Termin erklärt.
Oder soll sich ein Gremium demnächst damit beschäftigen, unter welchen Umständen man einen Rücktritt dann doch nicht als Rücktritt werten will. Soll dann womöglich der Nasenfaktor entscheiden?
Und dann auch anzuraten, vom BRV das Schreiben zurück zu erbitten, um ihm dann einen Kaffee zu spendieren ... sorry, aber das ist doch wohl völlig daneben! Vielleicht denkst Du mal über mögliche Konsequenzen einer solchen Handlung nach. ;-)
Erstellt am 31.01.2013 um 16:25 Uhr von wahlvst
gironimo
Das mit dem Kaffeetrinken führt dann dazu, dass ab diesem Zeitpunkt sofern dieses BRM wieder mitspielt alle Beschlüsse nichtig sind. Denn jedes mal Verstoß gegen die Nichtöffentlichkeit und Ladungsfehler. Weiter drohen dann auch noch große Problem mit dem Datenschutz/Datenschutzgesetz.
Letzlich wäre es auch Urkundenunterdrückung. Denn dieses Schreiben ist eine Privaturkunde.
Erstellt am 31.01.2013 um 16:32 Uhr von christagx
Hallo WolleWolle
ich verstehe leider den Sinn einer Ankündigung des Rücktritts 5 Monate
vorher nicht .Was soll das ?
Es reicht auch ein bis 2 tage vorherund nur wenn du dir sicher bis.
Das hin und her rücktritt ja oder nein hillft keinen
Erstellt am 31.01.2013 um 17:38 Uhr von gironimo
entschuldigt - ich meinte meinen Einwand mit dem Verzehr des Zettels nicht so ernst.
Erstellt am 31.01.2013 um 20:21 Uhr von wollewolle
Danke für Eure Antworten!
Ich habe nicht vor vom Rücktritt zurückzutreten. Es ging mir ums Prinzip und die Rechtslage !
Erstellt am 31.01.2013 um 21:32 Uhr von Kölner
@wollewolle
...ist schon toll, wenn man so ein Forum auf diese Art und Weise mal testet!