Betriebsversammlung
Hallo,
wir sind ein mittelständiges Unternehmen ca. 300 AN überwiegend Schichtarbeit. Wir haben die Betriebsversammlungen in der Vergangenheit gesplittet durchgeführt. Jede hatte die Möglichkeit zur der Betriebsversammlung zu kommen. Zum einen wegen des Raums der für max. 150 Personen geeignet war und zum anderen hatten wir Rücksicht auf die laufende Produktion genommen. In den letzten Betriebsversammlungen war zu erkennen, dass die Belegschaft gerne eine große mit allen Mitarbeitern möchte. Uns als Betriebsrat ist es auch lieber wenn wir eine große Veranstaltung machen. Vor Ort sind die Möglichkeiten/Räume nicht vorhanden. Können wir nach Info Arbeitgeber nach draußen ausweichen. Wie Anmietung von Veranstaltungsräume/Saal ect. oder muss der Arbeitgeber dazu zustimmen. Was machen wir wenn der Arbeitgeber diese Möglichkeit dem Betriebsrat nicht gewährt. Bitte um Antworten.
Community-Antworten (1)
30.01.2013 um 10:24 Uhr
Das wären Kosten des BR im Sinne des §40 BetrVG. Genau genommen muss der BR den AG auffordern, einen entsprechenden Raum für die Versammlung zur Verfügung zu stellen. Der AG muss dann ggf. einen Raum mieten.
So etwas kommt öfter vor als man denkt. Viele Betriebe haben keinen entsprechenden Raum. Am Besten geht Ihr so vor, dass Ihr ein entsprechendes Angebot einholt (Stadthalle oder ähnliches) und das dann dem AG zur Kostenübernahme vorlegt. Wenn der sein ok gibt, die Halle mieten.
Wenn der AG nicht will, hilft nur der Rechtsweg. Vielleicht schafft es dann ein Fachanwalt mit einem entsprechenden Schreiben den AG zu bewegen, sein ok zu geben.
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