Anhörungen zu Kündigungen Geheimsache??
Wir sind ein zielmlich neuer BR und brauchen mal Eure Hilfe. Ein Kollege soll gekündigt werden. Die Anhörung haben wir erhalten. Jetzt hat unser BR-Vorsitzender einen Anruf von dem RA des Kollegen erhalten. Der RA möchte, dass ihm der Vorsitzende die Anhörung des AG an den BR mailt. Dürfen wir als BR das? Was passiert wenn das rauskommt? Im BetrVG können wir nichts dazu finden. Danke für Eure Antworten. Gruß Specki
Community-Antworten (2)
29.01.2013 um 12:29 Uhr
Ich sehe da kein Problem. Ich habe seit jahrzehnten den Kollegen die seine Person betreffende Anhörung zur Kenntnis gegeben. Warum nicht seiner Rechtsvertretung.
Zum Prozess braucht er sie ja ohnehin.
29.01.2013 um 13:09 Uhr
Und mögliche Fehler bei der Kündigung oder Anhörung solltet Ihr dem AG auch nicht auf die Nase binden, sonst kommt nämlich die nächste, diesmal ohne Fehler, nach ;) Der RA wird die ordentliche Anhörung des BR sowieso mit Nichtwissen bestreiten und dann liegt die eh auf seinem Tisch ;)
Die Frage die hier zu klären wäre wär, ist der RA Dritter per Gesetz oder Beteiligter mit Vollmacht des Gekündigten?
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