Erstellt am 28.01.2013 um 10:58 Uhr von Kölner
@Fensterputzer
Da wird sich der AG vermutlich schwer tun, diese Abmahung zurückzunehmen. Ich sähe da eigentlich ebensowenig einen Grund für die Rücknahme.
Erstellt am 28.01.2013 um 12:07 Uhr von AlterMann
Wenn der Kollege in die Weitergabe der Informationen eingewilligt hat, sehe ich hier erstmal keine Verletzung einer Verschwiegenheitspflicht und damit auch keine Grundlage für eine Abmahnung. Wobei der GL der Umstand der Einwilligung ja nicht unbedingt bekannt war. Hier könnte schon eine schriftliche Aufklärung des Sachverhalts reichen mit der Bitte, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Ansonsten sollte wenigstens eine eigene Darstellung mit in die Akte gelegt werden.
Dass es sich hier um ein "eindeutig privates Gespräch" handelte, entschuldigt den Personalsachbearbeiter jedenfalls nicht: Bei der Verschwiegenheitspflicht geht es ja gerade darum, dass schützenswerte Daten nicht in privaten Gesprächen weiter gegeben werden.
Bleibt für mich die Frage: Woher weißt Du, dass der GL die Einzelheiten der Krankheit bekannt waren? Hat der kranke Kollege den Chef selbst informiert? Gibt es noch eine undichte Stelle? Hat der Personalsachbearbeiter auch noch über seinen Chef "geplaudert"? Dein Kollege sollte sich seine Aussagen sehr genau überlegen, bevor er sich noch weiter rein reitet.
Erstellt am 28.01.2013 um 12:37 Uhr von Kulum
Auch wenn es nicht dazu gehört....
"Hier könnte schon eine schriftliche Aufklärung des Sachverhalts reichen mit der Bitte, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Ansonsten sollte wenigstens eine eigene Darstellung mit in die Akte gelegt werden."
Genau davon würde ich abraten. Schriftliche Erklärung ja, aber die heftet sich der Kollege zu hause fein säuberlich weg und zwar OHNE diese dem Chef vorher zukommen zu lassen.
Erstellt am 28.01.2013 um 14:39 Uhr von AlterMann
@ Kulum: Du hast natürlich Recht! Schriftliche Erklärung formulieren und möglichst gut belegen z.B. mit der Einwilligung des Kollegen. Und dann ab in die Schublade.