Verschiebung von Arbeitsstellen?
Hallo ,
Wir sind ein mittelständisches Unternehmen und haben eine 100% Tochter. Die Tochter hat einen eigenen Betriebsrat, Aufsichtsrat und Geschäftsführung. Nun möchte man den Weg gehen und 4 befristete Arbeitsplätze ,die man nicht mehr verlängern kann, in der Tochter anstellen und sie an ihrem jetzigen Arbeitsplatz bei der Mutter belassen .Halt befristet bei der Tochter eingestellt. Anschließend möchte man 4 Mitarbeiter der Tochter auf die Mutter übertragen. Alle Anstellungsbedingungen bleiben unverändert. Müssten die 4 unbefristeten Mitarbeiter der Tochter nicht eine Änderungskündigung erhalten? Auch die Sozialleistungen sind unterschiedlich.
Gruß
christine
Community-Antworten (4)
26.01.2013 um 12:29 Uhr
Hallo Christine, mir ist der Zusammenhang zwischen dem 1. und 2. Teil Deiner Darstellung noch nicht ganz klar. Für die die erstgenannten 4 Mitarbeiter mit den befristeten Verträgen braucht es natürlich keine Änderungskündigung, da sind wir uns wohl einig. Ich habe Dich allerdings so verstanden, dass diese 4 Kollegen die gleiche Arbeit wie vorher machen sollen. Für mich stellt sich damit die Frage, ob der/die Arbeitgeber damit das Kündigungsschutzrecvht umgehen, aber das ist eine individualrechtliche Frage. Der BR könnte hier allenfalls wärmstens empfehlen, sich beraten zu lassen. Ob die im 2. Teil genannten Mitarbeiter eine Änderungskündigung erhalten müssten? Sie können natürlich auch im gegenseitigen Einvernehmen die Stelle wechseln (und dabei versuchen, was rauszuschlagen). Auf jeden Fall müssten sie darauf achten, unbefristet und ohne Probezeit umgetopft zu werden.
26.01.2013 um 12:48 Uhr
@ Alter Mann
Zum Teil 1 : Die Befristung läuft aus für die 4 Mitarbeiter . Mann möchte sie nicht einstellen sondern geht den weg ,sie bei der Tochter befristet einzustellen. Sie werden ihre Arbeit wie bisher machen ,nichts wird sich ändern. Ist das ein Fall von Konzernleihe / Arbeitnehmerüberlassung?
Zum Teil 2 : Es sind langjährige Mitarbeiter der Tochtergesellschaft. Die hat allerdings einen anderen Namen und auf diesen Namen sind die Arbeitsverträge ausgestellt. Wenn sie nun auf die Mutter übergehen sollen muß der Arbeitsvertrag geändert werden??
Gruß
Christine
26.01.2013 um 13:12 Uhr
Hier ist ein Versuch das Teilzeit und Befristungsgesetz zu umgehen. Also ein Fall für einen guten Anwalt und Klage auf Entfristung. Weiter der BR kann ja dann wenn man die AN wieder in den jetzigen Betrieb versetzen möchte der Einstellung genau wegen der Umgehung zu verweigern, Nachteil für die Betroffenen. Dann müsstevder AG sich das Nein ersetzen lassen und dm Richter sein Handeln erklären.
26.01.2013 um 15:20 Uhr
Nicht so schnell - bevor hier Juristen ins Spiel kommen, sollte man vielleicht erst einmal das Gespräch mit dem AG suchen.
Ich gehe davon aus, dass Du von zeitlich befristete Verträgen sprichst. Der AG könnte nun ja auch durchaus noch Sachgrundbefristungen vereinbaren. Das wäre ja möglich. § 14 TzBfG.
Selbstverständlich sollte der BR mit dem AG auch darüber diskutieren, ob denn überhaupt noch eine Befristung der richtige Weg ist. Es scheint ja ein dauerhafter Bedarf zu bestehen.
Letztendlich wären ja die neuen Verträge mit den jeweiligen anderen Firmen für die Betriebsräte wie eine Neueinstellung zu behandeln. Und da könnte der BR ja dann sehr leicht Widerspruchsgründe aus dem § 99 BetrVG finden, wenn er die Rechtslage genau unter die Lupe nimmt (jetzt kommt der Fachanwalt ins Spiel; siehe auch Beitrag von leserin).
Verwandte Themen
Verschiebung des Zahltages - Kann mann die Verschiebung verhindern und den Beschluss des alten BR kippen?
Hallo , vor ein paar Tagen hat unsere GF einen Brief an alle Mitarbeiter verteilt, in dem eine Umstellung des Auszahlungstages des Lohnes, vom laufenden auf den nächsten Monat, zum Jahresende angekün
Kilometerpauschale für Betriebsräte
Hallo Leute, Bin mit dem Privatauto zum Seminar gefahren und habe unsere Mitarbeiter auf Ihren Arbeitsstellen besucht, Um nun meine Fahrkosten erstatten zu lassen mußte ich ein Fahrtenbuch führen.
Verschiebung der Lohnauszahlung - Wenn ein BR einen Beschluss gefasst hat, der 3 Jahre alt ist und nicht umgesetzt wurde, kann man diesen Beschluß kippen oder ist er bindend?
Wenn ein BR ein Beschluss gefasst hat, der 3 Jahre alt ist und nicht umgesetzt wurde, kann man diesen Beschluß kippen oder ist er bindend? Unser Geschäftsführer hatte damals eine Verschiebung des Lohn
Arbeitszeitverschiebung - Haben wir als BR einen Einfluß auf die AZ Verschiebung da bei niemanden im Arbeitsvertrag eine Arbeitszeit ( von - bis ) steht?
Hallo, ich habe eine Frage zur Arbeitszeitregelung. Wir sind ein Getränkefachgroßhändler und haben keine schriftlich festgelegte Arbeitszeit ( Anfang und Endzeit ) Es finden auch um es vorwegzunehmen
Jahressonderzuwendung - Insolvenzdrohung
Hallo, ich habe eine Frage und hoffe sehr, dass mir hier geholfen werden kann. Es geht darum, dass jetzt die Jahressonderzuwendung fällig wird, der Arbeitgeber möchte die Auszahlung jedoch verschie