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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Was darf der BR an die Belegschaft weitergeben uns was nicht?

B
Büroklammer
Mrz 2025 bearbeitet

Hallo,

bei uns im Gremium gibt es immer wieder Streitigkeiten über die Informationspolitik vom Betriebsrat an die Mitarbeiter. Gibt es irgendwo eine Zusammenfassung, was der Betriebsrat an die Mitarbeiter weitergeben darf und was nicht? Ich würde mich über ein paar Tips oder Links für die nächste BR-Sitzung freuen.

5.75005

Community-Antworten (5)

R
rkoch

21.06.2011 um 15:28 Uhr

Kurze Antwort:

Alles was nicht vom BetrVG explizit verboten ist, d.h.

Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse (so es sich überhaupt um solche handelt - die Bilanz z.B. gehört i.d.R. nicht dazu da diese ohnehin im Bundesanzeiger http://www.ebundesanzeiger.de veröffentlicht werden muss), die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat bekannt geworden und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig (nicht vertraulich!) bezeichnet worden sind (§79 BetrVG),

persönliche Verhältnisse und Angelegenheiten der Arbeitnehmer, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen (z.B. §99 BetrVG)

haben in der Öffentlichkeitsarbeit nichts verloren.

Selbst die Abstimmergebnisse, Meinungen der einzelnen BRM, etc. sind grundsätzlich nicht geheim, bedürfen aber einer gewissen Diskretion da sie i.d.R. nicht dem AG zugänglich gemacht werden sollten. Gegenüber einzelnen Kollegen hingegen kann man (so man diesen vertraut) durchaus mal aus der Schule plappern, so lange man nicht die Schwelle überschreitet in der man einzelne BRM oder das ganze Gremium in den Dreck zieht. Es ist i.d.R. auch schlechter Stil über Abwesende zu sprechen.

Ansonsten muss der Betriebsrat selbst entscheiden WELCHE Informationen er, z.B. wegen laufender Verhandlungen mit dem AG, als (zumindest vorerst) vertraulich einstuft oder welche Informationen schon wegen des Verhältnisses zum Arbeitgeber oder den Kollegen besser ungenannt bleiben.

B
Bengel

21.06.2011 um 21:42 Uhr

Wir veröffentlichen seit langem einen Tätigkeitsbericht. Wird am Schwarzen Brett des BR ausgehängt und in Kopie im Aufenthalts- bzw. Pausenraum ausgelegt. Man muss natürlich berücksichtigen, dass keine relevanten Personendaten etc. ausgehängt werden, z.B. bei Einstellungen keine Eingruppierung. Auch kann man dabei statt den Namen eine Ma/oder ein Mitarbeiter sagen. Ist bei uns auf große Resonanz und Interesse gestoßen, da die Mitarbeiter nicht nur in der Betriebsversammlung über die Geschehnisse im BR und in der Firma informiert werden und wissen, über was im BR gesprochen wird.

O
ohooo

11.03.2025 um 19:42 Uhr

Der Mitarbeiter, der am Betriebsrat teilnimmt, wollte mir keine Angaben über die Sitzung machen. Ich bin approbierte und promovierte Ärztin und habe einen 450 Eurojob dort

K
Kehler

12.03.2025 um 08:21 Uhr

Wieso muss man eine Beitrag von 2011 wieder ausgraben?

C
celestro

12.03.2025 um 10:06 Uhr

Weil es ums gleiche Thema geht (und nicht auf das Datum geachtet wurde?)?

@ohooo

Das oben Geschriebene gilt immer noch und was Du für einen Job hast, ist beim Thema völlig irrelevant.

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