Schweigepflicht - darf der BR ein an ihn gerichtetes Schreiben an den AG weitergeben?
Habe Betriebsrat schriftlich um Info gebeten, ob eine von mir angedachte Lohnforderung (Überstd.) und Zuschlagszahlungsforderung rechtlich ok ist. Bekam dann von BR-Mitglied telefonischen Hinweis, das BR einen Anwalt befragte, der bzgl. Zuschlagsforderung sein ok gab, für die andere Sache jedoch nicht. BR hat ohne mein Wissen in meinem Namen Forderung an AG gestellt, allerdings den AG auch über die andere angedachte Forderung unterrichtet, die ich nicht durch bekomme. AG war "hocherfreut", dass bekomme ich jetzt zu spüren. Durfte BR Inhalte meines Schreibens an ihn an den AG weitergeben????
Community-Antworten (3)
19.10.2006 um 12:42 Uhr
Hallo, also ich gehe mal davon aus, daß Du nicht offiziell Beschwerde nach § 85 BetrVG eingelegt hast. In § 120 Abs.2 BetrVG steht folgendes:
Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis eines Arbeitnehmers, namentlich ein zu dessen persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis, offenbard, das ihm in seiner Eigenschaft als Mitglied oder Ersatzmitglied des Betriebsrats (...) bekannt geworden ist und über das nach den Vorschriften dieses Gesetzes Stillschweigen zu bewahren ist. Der Betriebsrat hat eine Geheimhaltungspflicht in Bezug auf Geheimnisse des AGers und auch des Arbeitnehmers. Ob dieser § jetzt genau dort greift, müßte man genauer überprüfen. ABer meiner Auffassung nach, darf der BR solche namentlich genannten Probleme erst offiziell an den AG weitergeben, wenn Du eine Beschwerde eingelegt hast, die den BR beauftragt dies auch in Deinem Namen zu klären.
Natürlich ist es schwer im Nachhinein etwas zu ändern, aber es gibt definitiv Möglichkeiten, den BR darauf aufmerksam zu machen, daß er dieses Situation zu heilen hat.
Der BR hätte auch die Möglichkeit gehabt, anonym die Situation zu hinterfragen. Das sollte eigentlich auch Gang und Gebe sein, bevor man einen Arbeitnehmer in eine solche Situation bringt...
Ich hoffe es kommen noch weiterreichende Antworten... Viel Glück
19.10.2006 um 14:54 Uhr
Aber trotzdem kann ich als BR nicht einfach Probleme namentlich weitergeben, wenn der AN dies nicht möchte. Dies kann eine Benachteiligung des AN zur Folge haben.
Vielleicht kann man dies nicht gesetzlich sanktionieren, das wollte ich damit auch nicht in den Vordergrund rücken, aber der Betriebsrat hat eine Geheimhaltungspflicht und muß in der Lage sein, solche Problematiken auch anonym klären zu können, wenn der AN keine offizielle Beschwerde einlegt, oder?
Auch wenn es jetzt zu einer Benachteiligung durch diesen Vertrauensbruch kam, dann muß der BR doch irgendwie diese Situation heilen oder es versuchen, oder? LG
19.10.2006 um 17:03 Uhr
Mein Verhältnis zum AG ist sowieso etwas angespannt, da ich ihm im Alleingang beibringen musste, wie Lohnfortzahl. bei AU und Urlaub gezahlt werden müssen. Insbesondere ging es um die Zahlung von Zuschlägen. Hat 7 Monate gedauert, im Ergebnis mußte er mir die Zuschläge für 3 Jahre nachbezahlen. Habe das in einer Betriebsversammlung allen Kollegen mitgeteilt, die dann natürlich ebenfalls diese Nachzahlungen haben wollten. Ich glaube seit dem mag mich mein AG nicht mehr so sehr. Muss dazu sagen, der AG erhält die Gehälter vom LVR refinanziert, also öffentliche Mittel. Er hat jahrelang kassiert, aber nicht ordnungsgemäß wieder ausgezahlt. Es dürfte ihm also nicht weh tun. Meine jetzige Nachfrage beim BR betraf Zuschlagszahlungen, die der AG wiederum nicht berücksichtigte. Dem Betriebsrat habe ich den Sachverhalt erklärt und lediglich eine Info über die rechtliche Seite angefordert. Alles weitere wollte ich selbst beantragen. Habe vom BR -nach meiner Beschwerde über das Ausplaudern- den § 58 BetrVG erklärt bekommen, und das wars. Der BR ist in seiner Zusammensetzung ganz neu und traut sich noch nicht wirklich, die vielen unrechtmäßigen Vorgänge in unserem Verein anzugehen. Er wird vom AG stets übergangen und zu keiner Sache gehört, wehrt sich aber nicht.
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