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JAV- Kündigungsschutz bei stellvertr. Mitgliedern

F
Foxxi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich bin stellvertrendes Mitglied in der JAV. Der Betrieb in dem ich arbeite hat ca. 4000 Beschäftigte. Ich habe (mitte 2012) 1x mal als stellvertrendes Mitglied in einer JAV Sitzung ein Mitglied vertreten. Die Sitzung bestand aus den Mitgliedern + Vorstandsvorsitzenden der JAV und einem Betriebsratmitglied. Die genaue Anzahl der JAV- Mitglieder ist mir spontan nicht geläufig. Ich meine es waren aber um die 6 Mitglieder + 1 Vorstandsvorsitzenden.

Greift für mich die Sonderkündigungsschutzregel? Besteht die Sonderkündigungsschutzregel ein Jahr lang nach Ende der Ausbildung? Wenn ja, ganz normal 3 Monate vor ende der Ausbildung den Antrag stellen?

Vielen Dank

Gruß Foxi

1.03601

Community-Antworten (1)

G
gironimo

26.01.2013 um 14:47 Uhr

Der § 78a BetrVG gilt meiner Meinung nach auch für Ersatzmitglieder (Vergleiche auch Kommentare zum BetrVG; z.B. Däubler zu § 78a Rd.Ziffer 7)

Also tatsächlich innerhalb der letzten 3 Monate die Weiterbeschäftigung schriftlich verlangen.

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