Erstellt am 10.03.2010 um 10:45 Uhr von ridgeback
ramsesomi,
gehe davon aus, dass der Outlook-Kalender Passwortgeschützt ist.
In dem Fall hat Dein Vorgesetzter kein Zugriffsrecht.
Allerdings hat er das Recht, Deine Beratungstermine zu erfahren.
Erstellt am 10.03.2010 um 11:21 Uhr von geploeg
@ridgeback
Bist Du da sicher, dass er nicht darf?
Nur weill ein Passwort vergeben wird bedeutet das noch lange nciht, dass der Chef nicht reinschauen darf.
Es handelt sich hierbei um ein vom AG zur Verfügung gestelltem Arbeitsmittel. Wenn jetzt der private Gebrauch von Outlook (Email, Kalender) untersagt ist darf der Chef sogar Emails lesen. Ausser diese sind ausdrücklich als privat gekennzeichnet oder als solche erkennbar. Dann gibt es aber eine Abmahnung, da Outlook ja nicht privat genutzt werden darf.
Erstellt am 10.03.2010 um 11:22 Uhr von Petrus
@ridge: Aber nicht notwendigerweise in elektronischer Form (wegen der Mitbestimmungspflicht einer Überwachung mittels technischer Einrichtungen), sondern nur als "Waschzettel", oder?
Erstellt am 10.03.2010 um 11:52 Uhr von geploeg
Eine Überwachung mittels einer technischen Einrictung sehe ich hier nicht. Outlook kann nicht Auswertungen erstellen wie viele Termine, wie lange an wieviel Tagen etc. der AN hatte.
Ich sehe hier keinen Unterschied zu einem Ausdruck aus Outlook. Wie gesagt, wenn der private ebrauch von Outlook untersagt ist darf der Chef sogar Emails einsehen, da diese geschäftlicher Schriftverkehr sind.
Erstellt am 10.03.2010 um 11:58 Uhr von peters
Ich würde es aber als legitim betrachten, wenn ich private Termine im Outlook-Kalender führe, damit ich diese ggf. auch bei der Planung von betrieblichen Terminen koordinieren kann. Dazu hat Outlook ja auch diese Funktion eingerichtet, bei der als privat gekennzeichnete Termine zwar für einen Stellvertreter als belegt sichtbar sind, aber nicht deren Inhalt.
Erstellt am 10.03.2010 um 12:21 Uhr von Petrus
> Outlook kann nicht Auswertungen erstellen wie viele Termine, wie lange an wieviel Tagen etc. der AN hatte.
Outlook vielleicht nicht. Es gibt aber andere Tools, diedazu in der Lage sind und obendrein noch Outlook-Kalenderdaten verarbeiten können.
Und da ja nach Rechtsprechung schon die Möglichkeit einer Überwachung mittels PC ausreicht, kann die Lösung hier nur heißen: Kein Zugriff auf elektronische Daten, sondern bei Chefwunsch Ausdruck...
> Nur weill ein Passwort vergeben wird bedeutet das noch lange nciht, dass der Chef nicht reinschauen darf.
Nur sollte der Chef mit Passwort 200% sicher sein, dass er reingucken darf. Denn mit Passwort (selbst einem leicht zu umgehenden oder zu erratenden) wird's dann zur Straftat.
Erstellt am 10.03.2010 um 12:58 Uhr von geploeg
Nochmal: Wenn und zwar nur WENN der private Gebrauch von Outlook untersagt wurde Seitens des AG, dann hat der AG auch ein Recht zur Einsicht in die Email etc. Auch in elektronischer Form.
Ob Outlook mit Passwort geschütz ist oder nicht spielt keine Rolle und ist dann auch für den AG keine Straftat.
Outlook ist dann ein ausschließlich für die Arbeit zu nutzendes elektronisches Arbeitsmittel. Wieso sollte da der Chef nicht reinschauen dürfen??? Alle dort gespeicherten Informationen sind Firmeneigentum und somit dem Zugriff vom Chef nicht zu verwehren!