Personalplanung und Interne Stellenausschreibung
Hallo,
Als Betriebsrat können wir ja interne Stellenausschreibungen verlangen. Eine Betriebsvereinbarung zu Stellenausschreibungen haben wir nicht abgeschlossen, es ist allerdings üblich, dass Stellen intern ausgeschrieben werden.
Bei uns läuft der befristete Vertrag einer Abteilungsleitung (kein leitender Angestellter) aus. Dieser wird nicht verlängert werden. Der Betriebsrat wurde bisher nicht darüber informiert, ob diese Stelle neu besetzt werden soll. Aus zuverlässiger Quelle wissen wir aber, dass der Nachfolger (extern) bereits feststeht.
Wie gehen wir nun am besten vor? Erst mal abwarten oder eine interne Ausschreibung jetzt schon verlangen? Unsere Mitbestimmungsrechte werden immer mal wieder gerne ignoriert. Können wir eine Einstellung wegen fehlender Ausschreibung ablehnen, falls überhaupt eine Anhörung nach §99 BetrVG geben wird?
Gruß Sansibar
Community-Antworten (3)
24.01.2013 um 21:47 Uhr
@ Sansibar
Ich weiß ja nicht, ob Euer BR eher zur Fraktion "reagieren" oder "agieren" gehört.
Warum macht ihr nicht einfach vom § 92 BetrVG Gebrauch? Habt ihr tatsächlich das Recht, den AG befragen zu dürfen, wie er mit dieser Stelle umzugehen gedenkt.
Was interne Stellenausschreibungen betrifft, bedarf es keiner BV. Aber Euer BR sollte eine interne Ausschreibung auch mal verlangen (schriftlich) und sich nicht darauf verlassen, dass diese üblich ist.
Wenn dieses Verlangen nach entsprechender Beschlussfassung nie erklärt wurde, kann man einer Einstellung auch nicht mit Verweis auf §99 Abs. 2 Nr.5 BetrVG widersprechen!
Völlig unabhängig davon muss der AG den BR IMMER anhören, wenn es um personelle Einzelmaßnahmen geht. Entweder hält sich der AG an die gesetzlich auferlegten Spielregeln oder nicht. Im letzten Fall hat es ein BR doch in der Hand, seine Rechte durchsetzen zu können.
25.01.2013 um 00:44 Uhr
Aber mal von anderer Seite das Problem angehen:
läuft der befristete Vertrag einer Abteilungsleitung aus Aus zuverlässiger Quelle wissen wir aber, dass der Nachfolger (extern) bereits feststeht.
Ad 1: §92 (1) BetrVG. Der AG hat die Pflicht den BR wahrheitsgemäß über derartiges zu informieren, also auch darüber, dass der Posten weiter besetzt werden soll und ggf. von wem. Ad 2: §18 TzBfG, wäre anzuwenden, wenn der Nachfolger nicht auch befristet eingestellt werden soll Ad 3: §99 (2) Nr. 3 BetrVG, unter der gleichen Voraussetzung wie Ad 2...
Also Schritt 1: Den AG zu einer Personalplanung bzgl. des Arbeitsplatzes auffordern. Aber auf die Idee hättet ihr wohl selbst kommen müssen, schließlich steht dieses Schlagwort schon in Deinem Betreff....
25.01.2013 um 10:43 Uhr
Ich stimme meinen Vorrednern zu.
Im Grunde kommt bei dieser Konstellation eine Zustimmungsverweigerung zu spät. Wer will sich denn zwischen alle Stühle setzen und sich durch Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten auf eine Position bringen, auf die der AG gerne einen anderen hätte. Klar - im Notfall ja, wenn es nicht anders geht und der Bewerber kampfeslustig ist - aber ansonsten.....
Darum nicht erst warten, bis die Anhörung auf dem Tisch liegt sondern gleich die Ausschreibung fordern. Nur so hätte ja auch ein AN erst die Möglichkeit zu reagieren und sich zu bewerben. Und wenn Ihr bereits jemanden im Blick habt, würde ich das frühzeitig zur Sprache bringen.
Verwandte Themen
Bei Innerbetrieblicher Bewerbung trotz Qualifikation nicht berücksichtigt
ÄlterErstmal ein Hallo an alle, ich habe ein großes Problem und weiß jetzt nicht wie ich weiter vorgehen soll den ich glaube das meinem Partner hier richtig übergangen wird, was einfach nicht sein darf. E
Behinderung der Betriebsratsarbeit ? Ja oder nein ?
ÄlterBehinderung der Betriebsratsarbeit ? Ja oder nein ? Folgender Sachverhalt: Bank, ca. 70 Mitarbeiter. Versetzung einer Service-Mitarbeiterin in eine interne Abteilung gem. § 99 vorgelegt. BR fragt w
interne Stellenausschreibungen
ÄlterHallo, in unserem Betrieb wurde eine Zeitungsannonce ausgehangen und auf nachfragen des Betriebsrates als interne Stellenausschreibung ausgegeben. Zwar beinhaltet die Zeitungsannonce die Mindestanfor
Personalplanung § 92 BetrVG - wie können wir erreichen, dass die Personalplanung uns vorgelegt wird?
ÄlterNach § 92 BetrVG Personalplanung hat der AG den BR umfassend zu unterrichten. Wir haben unseren AG schon mehrmals aufgefordert eine Personalplanung durchzuführen. Der AG hat es bis jetzt immer abgele
Arbeitgeber will keine Personalplanung gem. § 92 machen - Kann man den Arbeitgeber irgendwie zwingen?
ÄlterHallo liebes Forum! Heute habe ich mal wieder eine Frage, wo ich auf Antworten von Euch hoffe: Wir haben unseren Arbeitgeber angeschrieben, dass der Betriebsrat von seinem Recht Gebrauch machen wil