Sozialkasse des Gesamtbetriebsrates
Hallo und Guten Abend,
darf ein Gesamtbetriebsrat eine "Weihnachtstombola" mit Preisen im Wert von ca. 150.000 DM (im Jahr 2000) veranstalten und die Einnahmen dann dem betriebsinternen Hotel - auch für externe Gäste zugänglich - verwenden?
Im Jahr 2000 hat dies ein Gesamtbetriebsrat veranstaltet und 2009 den Erlös aus dieser Tombola sowie "Spenden" aus den Sozialkassen anderer Betriebsteile des Unternehmens für ca 370.000 Euro Einrichtungsgegenstände für dieses Hotel bestellt und bezahlt. Für die Einnahmen aus dieser Tobola wurde explizit ein Konto einer öffentlichen Bank auf den Gesamtbetriebsrat eröffnet.
Die Bestellungen sind im Namen des Gesamtbetriebsrates, Sozialkasse, wie auch die Zahlungsanweisung für die jeweiligen Rechnungen über zwei Gesamtbetriebsratsmitglieder gelaufen.
Danke
Community-Antworten (5)
25.01.2013 um 10:33 Uhr
Wenn der AG es mit sich machen läßt! Schließlich sind es ja seine (Preis-)gelder, die da verlost werden.
Auch die Gewinne gehören eigentlich ihm. Aber vielleicht ist es ihm ganz recht, wenn der (G)BR nichts besseres zu tun hat als Tombolas zu veranstalten und sich um die Ausrichtung von Betriebsfesten zu kümmern.
Ich bin immer der Meinung, dass sich der BR mit ganzer Kraft um die Interessen der AN kümmern sollte.
25.01.2013 um 12:50 Uhr
Wenn der AG es mit sich machen läßt!
Ich lese da irgendwie was anderes ... Offenbar wurde mit der Tombola Gewinn erwirtschaftet... Ob der AG die Preise zur Verfügung gestellt hat oder ob diese Preise aus den Tombolaeinnahmen bezahlt wurden, hat BRätin nicht gesagt.
Allerdings klingt das:
Die Bestellungen sind im Namen des Gesamtbetriebsrates, Sozialkasse, wie auch die Zahlungsanweisung für die jeweiligen Rechnungen über zwei Gesamtbetriebsratsmitglieder gelaufen.
doch sehr danach, dass das allein eine Sache dieses GBR war.
Da der GBR per Definition keine juristische Person ist, war er für solche Sachen geschäftsunfähig. Die Geschäfte sind also über die zeichnenden Personen - und hier mangels einer anderen Rechtsperson als Privatpersonen - gelaufen. Und wenn dem so war, warum sollten die das nicht dürfen?
Wenn der AG also "es mit sich machen läßt", dann würde ich das nur auf die Frage beziehen ob diese Privatpersonen das während ihrer Arbeitszeit machen durften.
Auf die Frage der rechtlichen Zulässigkeit einer Tombola gehe ich mal nicht ein, da ich davon ausgehe, dass diese weder "öffentlich" noch "gewohnheitsmäßig" veranstaltet wurde.. Damit sollte sie genehmingungsfrei möglich gewesen sein.
25.01.2013 um 13:49 Uhr
#auch für externe Gäste zugänglich - verwenden?#
Die Nichtöffentlichkeit bezweifel ich ein wenig.
Dann; #eine "Weihnachtstombola"...ca 370.000 Euro Einrichtungsgegenstände für dieses Hotel bestellt und bezahlt.#
Was hat ein GBR damit am Hut?
25.01.2013 um 15:24 Uhr
Bleibt auch die Frage wer das ganze versteuert hat.
GGf sind hier Steuererklärungen falsch abgegeben worden mit all den entsprechenden folgen die sich daraus ergeben könnten.
25.01.2013 um 15:33 Uhr
Hallo rkoch,
die Preise wurden vom Unternehmen gestellt. Die Einnahmen aus der Tombola wurden auf ein Konto des Gesamtbetriebsrates bei der hauseigenen Bank - auch für fremde Bankkunden nutzbar - angelegt.
Diese Tombola wurde während der Arbeitszeit mit Unterstüzung der jeweiligen BR-Gremien - hier Losverkauf - durchgeführt.
Die Tombola wurde den Mitarbeitern für Reparatur und Instandhaltungsarbeiten für das firmeneigene Hotel - auch Fremdgäste dürfen dort absteigen - "verkauft". Erst 2009 hat man dann das Hotel abgerissen und neu aufgebaut.
Jetzt hat der GBR für ca. 370.000 Euro Einrichtungsgegenstände für das Hotel bestellt und bezahlt. Alles im Namen des Gesamtbetriebsrates. Die Anweisung an die Bank haben der GBR-Vorsitzende und ein GBR-Mitglied als GBR (Funktion) unterschrieben.
Es könnte der Einddruck von "Geben und Nehmen" entstehen!!! 'BRätin
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