Die Wahl für den Gesamtbetriebsausschuss soll gem. Betriebsverfassungsgesetz als Verhältniswahl durchgefüht werden. Somit scheint beim gemeinsamen Treffen der Betriebsräte zur Wahl des GBA nur ein Tag Zeit für den gesamten Wahlablauf, beginnend bei der Bestellung des Wahlausschusses.
Ist das richtig und wie kann eine solche Wahl korrekt durchgeführt werden?
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