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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahl des Gesamtbetriebsausschusses

W
Wikinger
Jan 2018 bearbeitet

Der Gesamtbetriebsrat trifft sich vierteljährlich. Die Wahlen der Einzelbetriebsräte schließen im Mai 2010 ab. Die konstituierende Sitzung des Gesamtbetriebsrates soll Anfang Juni 2010 stattfinden. Die Wahl für den Gesamtbetriebsausschuss soll gem. Betriebsverfassungsgesetz als Verhältniswahl durchgefüht werden. Somit scheint beim gemeinsamen Treffen der Betriebsräte zur Wahl des GBA nur ein Tag Zeit für den gesamten Wahlablauf, beginnend bei der Bestellung des Wahlausschusses. Ist das richtig und wie kann eine solche Wahl korrekt durchgeführt werden?

6.10101

Community-Antworten (1)

K
Kölner

15.11.2009 um 22:40 Uhr

@Wikinger Gibt es bereits einen GBR? Dann ist Deine Frage auch nicht sinnvoll, denn ein GBR ist dauerhaft gewählt.

Bitte: Dringend mal mit den Gegebenheiten des GBR's auseinandersetzen. Da gibt es keinen Wahlausschuss...

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