Gesamtbetriebsrat - kann die neue Besatzung des GBR bestehende Ausschüsse der vorherigen Legislatur einfach ohne neuen Beschluss übernehmen?
Guten Tag ! Bin zwar schon ziemlich lange im BR habe aber noch keine Erfahrung bzw. kenne mich in Fragen des Gesamtbetriebsrates weniger aus. Hier meine Fragen. Kann die neue Besatzung des Gesamtbetriebsrates bestehende Ausschüsse und deren schriftlich Beauftragung der vorherigen Legislatur einfach ohne neuen Beschluss übernehmen ( natürlich außer den geseztlich vorgeschriebenen Ausschüssen) und wo finde ich darüber etwas. Däbler/Kittner und "Richardi" geben nichts her oder ich bin zu blind. Mich im voraus bedankend verbleibe ich mit den besten Wünschen für alle Forumteilnehmer
Community-Antworten (6)
30.01.2007 um 16:14 Uhr
Alter Betriebsrat, hier isses:
Däubler §51 BetrVG RN4 "Sind nach den regelmäßig stattfindenden Neuwahlen gemäß § 13 Abs. 1 die Mitglieder des GBR von den einzelnen BR neu entsandt worden, sind allerdings auch die Wahlen für den Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden, Gesamtbetriebsausschuss und sonstige Ausschüsse des GBR erneut vorzunehmen. Dies empfliehlt sich schon wegen der i. d. R. veränderten personellen Zusammensetzung "
30.01.2007 um 16:44 Uhr
@Lotte Anders ist es nur beim KBR, nicht wahr? grins
30.01.2007 um 21:25 Uhr
Verehrte Kollegen ! Geht aber ein bißchenvorbei.Ich meine damit, ob schriftliche Beauftragungen, die ja ein solcher Ausschuss vom GBR haben muss, damit er weiß was er tut oder tun soll, ob diese nochmals neu durch den , jetzt in anderer Besetzung existierende GBR, beschlossen werden müssen,oder gar neu erarbeitet werden sollten. Ich glaube kaum, natürlich ohne zu wissen und darum gehts, das einfach ohne Beschluss die Aufgaben, eines solchen Ausschusses vor allen Dingen auch zur selbständigen Erledigung, durch den neu gewählten Ausschuss und den neuen GBR, einfach übernommen werden können. Also die Bitte, wo findet mann was darüber.
Mit frdl. Grüssen
31.01.2007 um 09:16 Uhr
@Alter Betriebsrat Nachdem Du Dich so bitter beschwert hast, hier ein Hinweis zu Deinem Problem: DKK § 47 BetrVG RN 7 i.V. mit RN 10! Da werden Sie geholfen...
31.01.2007 um 19:50 Uhr
Hallo Ramses !
Alter bezieht sich auf mein Alter (über 50 also "altes Eisen" beim AG) und auf BR. Sind auch schon über 7 Jahre und das bei einem mittelständischen Unternehmen, wo es so viele bessere Betriebsräte gibt. Soll ja Betriebstäte geben, die schon 17 Jahre lang freigestellt sind. Gruss
31.01.2007 um 19:58 Uhr
Und Danke an Kölner Bin jetzt Zuhause und habe hier nur den Fitting werde mich morgen gleich mit dem DKK beschäftigen.
Grüssle
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