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Einstellung

G
gutefrage
Nov 2016 bearbeitet

Kann der BR eine externen Neueinstellung ablehnen, wenn es intern einen Bewerber gibt, der die höheren Qualifikationen mitbringt? Zusätzlich hat man sich im Vorstellungsgespräch des internen Bewerbers geeinigt, dass sowohl AN als auch AG mit der Besetzung einverstanden sind. Schlussendlich hat man sich aber nun für den externen Bewerber entschieden, da die Gehaltsvorstellung vom internen zu hoch waren... Der externe erhält nun deutlich mehr!!! Kann der BR der Neueinstellung widersprechen? Wenn ja, aus welchem Grund? Danke!

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Community-Antworten (8)

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Rattle

24.01.2013 um 07:03 Uhr

Hallo,

eigendlich kann man sich für jeden neuen mitarbeiter freuen der neu eingestellt wird :-)

wiedersprechen könnte man nur wenn dadurch ein arbeitsplatz abgebaut werden würde, in dem bereich wo der neue kollege eingesetzt wird.

zu den gehalt kann man nur sagen, das der BR auf gleichbehandlung drängen kann, also das die kollegen die die gleiche qualifikation haben dem neuen kollegen angepasst werden.

im klartext, ihr werdet es nicht verhindern können der einstellung zu wieder sprechen.

ausser jemand hier hat noch nen AS im ärmel :-)

MFG

R
rkoch

24.01.2013 um 09:17 Uhr

wenn dadurch ein arbeitsplatz abgebaut werden würde, in dem bereich wo der neue kollege eingesetzt wird.

Muss nicht sein... Es muss "nur" einen kausalen Zusammenhang zwischen Einstellung und Entlassung geben... Innerhalb des Bereichs ist das "nur" leichter zu behaupten und zu beweisen.

G
gironimo

24.01.2013 um 10:29 Uhr

Man beachte bei den Widerspruchsgründen auch den Textteil "sonstige Nachteile". Da muss es also nicht nur um Entlassung gehen. Ein AN der im Betrieb "sonstige" Nachteile erleidet, berechtigt zum Widerspruch.

Und zunächst eine Zusage für einen Arbeitsplatz zu haben und dann doch nicht, wäre für mich ein Grund nein zu sagen. Möge das Gericht entscheiden, ob es tatsächlich ein Nachteil ist.

Ob es beim Zustimmungsersetzungsverfahren überhaupt zur Hauptverhandlung kommt, oder - wie so oft - zuvor ein Kompromiss gefunden wird, wird man dann sehen. Ihr hättet zumindest versucht, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln dem Kollegen zu helfen.

G
gutefrage

24.01.2013 um 20:33 Uhr

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten, ihr habt uns da weiterhelfen können!

H
Hoppel

24.01.2013 um 20:36 Uhr

@ Gutefrage

"Kann der BR der Neueinstellung widersprechen?"

Wenn es keinerlei Vereinbarungen gibt, dass AN einen Anspruch auf "Beförderung" haben, lautet die Antwort ganz einfach NEIN.

Auch scheinen Gehälter bei Euch eher auf dem Verhandlungsgeschick eines einzelnen AN zu beruhen, denn auf Eingruppierungsrichtlinien. Anders kann Deine Aussage "Schlussendlich hat man sich aber nun für den externen Bewerber entschieden, da die Gehaltsvorstellung vom internen zu hoch waren... Der externe erhält nun deutlich mehr!!!" nicht gewertet werden.

@ gironimo

Ein entgangener Vorteil ist kein Nachteil, auch kein sonstiger ...

Der Blick in eine Kommentierung hilft. :-)

G
gutefrage

25.01.2013 um 08:04 Uhr

@Hoppel: in diesem Fall unterstellt man dem internen Bewerber, er hätte die Bewerbung zurück gezogen! Und ja du hast Recht, im Bezug auf die ausgeschriebene Stelle gibt es keine festgelegte Eingruppierung... Wir werden nochmal einen Blick in den Kommentar werfen.

L
Laffo

26.01.2013 um 23:52 Uhr

Momont, der interne Bewerber verfügt über eine höhere Qualifikation, als erforderlich? Also ein Dr. der Naturwissenschaften wird Staplerfahrer?

G
gutefrage

27.01.2013 um 02:53 Uhr

@ Laffo: der interne Bewerber verfügt über die geforderte Qualifikation, nicht mehr und nicht weniger, außer eine langjährige Betriebszugehörigkeit... Der externe hat deutlich weniger Erfahrung.

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