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Krankenversichrungsbeiträge werden nicht abgeführt

W
Waupe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

in der Suchfunkktion habe nichts gefunden oder das falsche Stichwort eingegeben.

Hier meine Frage.

Unser Chef zahlt seit 2 Monaten keine Krankenversicherungsbeiträge. Sind die Kollegen trotzdem versichert. Was kann man hier unternehmen.

Ich bin BR VS eines 3er BR´s

DANKE für Eure Hilfe

Gruß Waupe

1.05005

Community-Antworten (5)

H
Hitzig

23.01.2013 um 18:20 Uhr

Hallo Waupe, unser BR würde sich sofort an einen RA (Arbeitsrecht) wenden. Hier geht es um wichtige Antworten der Belegschaft. Euer Chef muss den Anwalt bezahlen. Natürlich müsst Ihr vorher einen Beschluss fassen und dem AG zusenden. Gleichzeit könnt Ihr den RA aufsuchen.

L
leserin

23.01.2013 um 18:42 Uhr

Hier ist KEIN Handlungsfeld des BR. Daher müsste hier der AG auch keine Kosten des Anwaltes des BR zahlen. Bedeutet der BR oder der Anwalt bleiben auf den Kosten sitzen. Der BR kann sich an die KK zwecks Info wenden. ----- Doch auch einmal die Frage, woher hat der BR diese Infos??! Denn der AG laesst ihn ja nicht in seine Buecher schauen.

K
Kulum

23.01.2013 um 19:11 Uhr

Ist auch kein Grund zur Panik. Hitzig, bei dir ist der Name Programm, oder?

Kopiert dem AG doch mal §266a StGB. Da wird wohl demnächst mächtig Ärger ins Haus stehen. Die gute Nachricht, ihr seid trotzdem versichert. Die schlechte, ich würde mir ernsthaft Gedanken machen warum er die Sozialabgaben nicht abführt. Wenigstens die erste Idee die mir da so kommt, lässt mich doch ziemlich daran zweifeln, dass sich hier nicht demnächst einiges an BR Arbeit auftut - nach meinem ersten Eindruck von Waupe sollte da dann auch dringend Anwalt und Gewerkschaft mitwirken

edit Ich würde mir übrigens auch Hilfe holen, das war nicht abwertend zu verstehen

M
Matze

24.01.2013 um 18:01 Uhr

ergänzend zu Mundwerker, oder Insolvenzverschleppung??

H
Hoppel

24.01.2013 um 19:39 Uhr

@ Waupe

Irgendwie ist die geschilderte Situation etwas merkwürdig.

Woher wisst Ihr überhaupt, dass keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden?

Pflichtversicherten KollegInnen entsteht kein Nachteil (BSG Az. 5 StR 16/02), die fallen weiterhin unter den Versicherungsschutz. Aber freiwillig versicherten KollegInnen sollte man dringenst empfehlen, Kontakt zur zuständigen Krankenkasse aufzunehmen, um den Status "Versicherungsschutz" zu klären.

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