Erstellt am 23.01.2013 um 09:22 Uhr von gironimo
Bei Krankheit wird zunächst eine Verhinderung vermutet; ein Ersatzmitglied muss geladen werden, wenn der Kollege nicht kommen kann.
Wenn es sein Gesundheitszustand zuläßt, kann er aber trotz Krankheit zur Sitzung kommen. Das ist seine Entscheidung.
Vielleicht könnt Ihr ihn anrufen und fragen, ob er kommt. Ansonsten würde ich vorsorglich ein Ersatzmitglied laden, dass dann aber nicht an der Sitzung teilnehmen kann, wenn der Kollege trotz Krankheit kommt.
Erstellt am 23.01.2013 um 10:29 Uhr von leserin
Gute BR haben in der GO geregelt wer in solchen Fällen den BR vertritt
Erstellt am 24.01.2013 um 12:41 Uhr von pillepalleTR
Ein "schlechter BR", also einer, der keine GO hat, trifft für die Zeit der Verhinderung von BR-V und Stellv. eine Regelung, wer die Vertretung des BR-V vorübergehend übernimmt. (siehe Fitting, 26. Auflage, §26 Rn 50)