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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neuwahlen Betriebsrat

S
Stephanlena
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein Kleinbetrieb,mit 3 BR-Mitgliedern. Ein Mitglied hat jetzt zum 30.04. 13 gekündigt. Ersatzmitglieder gibt es nicht. Müssen daher Neuwahlen durchführen, meine Fragen:

  1. Wann müssen wir die Neuwal durchführen,dürfen wir die Neuwahlen bereits vor dem 30.04.13 durchführen, denn solange haben wir ja eigentlich noch einen BR?
  2. Wenn ja, ab wann wäre der neue BR im Amt, 01.05.2013 oder ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses ?.

Lg Stephan

1.51003

Community-Antworten (3)

L
leserin

22.01.2013 um 21:41 Uhr

Schaue einmal in § 13 BetrVG

R
rkoch

23.01.2013 um 10:15 Uhr

@leserin

Der § hilft bei so speziellen Fragen nicht wirklich weiter....

@Stephanlena

Wann müssen wir die Neuwal durchführen,dürfen wir die Neuwahlen bereits vor dem 30.04.13 durchführen, denn solange haben wir ja eigentlich noch einen BR?

Also erstmal: Ihr habt auch über den Zeitpunkt der Kündigung Eures Kollegen hinaus einen BR, vgl. §21 BetrVG: In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats.

D.h. die Amtszeit endet erst, wenn ein neues Wahlergebnis bekannt gegeben wurde. Wird nicht gewählt, endet die Amtszeit auch nicht wegen dem Umstand, dass es dann zu wenig BRM gibt. Sie endet dann erst regulär nach 4 Jahren.

Die Pflicht neu zu wählen, trifft den BR erst dann, wenn der Zustand "zu wenige BRM" tatsächlich eingetreten ist. Auf eine "Wahrscheinlichkeit das der Zustand eintreten wird" kann man sich nicht berufen, denn die Vorschrift sagt klar: "... wenn die Zahl der BRM ... gesunken IST!", nicht "wenn abzusehen ist..." Insofern ist es nicht erforderlich vorzeitig neu zu wählen, genaugenommen ist es nicht einmal erlaubt, da Euer alter BR ja bis zum 30.4.13 existiert und vollzählig ist. Wenn es unbedingt sein müsste, könnte das BRM vom Amt zurücktreten um den Weg für Neuwahlen frei zu machen. Aber wie gesagt: Die Wahl erst nach dem 30.4. durchzuführen ist eben auch kein Problem.. Eine BR-lose Zeit entsteht nicht, der BR hat nur zeitweilig ein BRM zu wenig.

Wenn ja, ab wann wäre der neue BR im Amt, 01.05.2013 oder ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses ?

Die Antwort steht schon weiter oben...

G
gironimo

23.01.2013 um 10:58 Uhr

"Wahrscheinlichkeit das der Zustand eintreten wird" ist ja nun nicht der Fall. Die Tatsache steht fest. Also würde ich auch schon alle Vorbereitungen treffen - also z.B. den Wahlvorstand zu benennen. Der setzt dann den Wahltermin fest. Bis zum 30.4. ist es ja nun nicht mehr so lange hin und vielleicht will/muss sich der Wahlvorstand auch erst mal fortbilden, um die Wahl sicher abzuwickeln.

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