Erstellt am 22.01.2013 um 12:40 Uhr von Rapper
Seebär,
was steht denn in der BV im letzten Absatz drin?
Gibt es eine Kündigungsfrist? Kann diese BV ohne Angabe von Gründen gekündigt werden?
Steht eventuell drin, keine Nachwirkung etc.?
Wenn ja, kann der AG die alte BV jederzeit mit mit der angegebenen Frist kündigen.
Ansonsten hat eine BV, auch wenn sie Einseitig gekündigt wurde, solange bestand, bis eine neue BV zum gleichen Thema abgeschlossen wurde.
Ohne Kündigung hat eure alte BV weiterhin bestand.
Erstellt am 22.01.2013 um 13:03 Uhr von rkoch
> Gibt es eine Kündigungsfrist?
Die ist dann irrellevant, wenn AG und BR gemeinsam in einer BV die Unwirksamkeit (eines Teils) einer (anderen) BV vereinbaren, und danach riecht das ganze schon mal....
Im Übrigen gibt es in der Rechtstheorie Fallgestaltungen, wo eine BV eine andere Verdrängt. z.B. verdrängt eine speziellere Regel eine allgemeinere (z.B. §21 BEEG verdrängt die Regeln des TzBfG). Je nach Wortlaut kann auch eine neuere eine ältere Regel verdrängen. Wenn also AG und BR eine BV zu einer Thematik abschließen, und zu exakt der selben Thematik gibt es eine ältere, so wird i.d.R. die alte Regelung, auch ohne explizite Erklärung der Unwirksamkeit des alten Teils, verdrängt.
Einer Kündigung bedarf es eigentlich nur, wenn eine der beiden Parteien der anderen eine neue Regelung aufzwingen will....
> Ich will die günstigeren Regelungen dazu in der alten ungekündigten BV fürdie AN
> unbedingt retten.
Wenn der BR auf der "Welle" des AG schwimmt, wirst Du da wenig Chancen haben. Ob der AG hingegen seine neue Regelung per Einigungsstelle erzwingen kann, das ist ein anderes Thema.
Erstellt am 22.01.2013 um 13:07 Uhr von Seebär
Danke für die sehr schnelle Antwort, garnicht so schnell mit gerechnet :))
Die momentane BV ist 3 Monate zum Jahresende kündbar und hat Nachwirkung. Gibt es dazu auch Paragraphen oder Beschlüsse von Arbeitsgerichten, BAG vielleicht sogar? Wäre echt sehr nett!
Erstellt am 22.01.2013 um 13:16 Uhr von Seebär
Also kann der BR sicht zu Verhandlungen einer neuen Regelung nicht auf den bereits geregelten Zustand berufen und Verhandlungen zu diesem Punkt generell ablehnen? Ich denke mal das die meisten im Gremium keine schlechte Regelung in diesem Punkt verhandelt wollen wenn feststehen würde das wir dazu rechtlich nicht gezwungen werden können da bereits eine Regelung über diesen Punkt in einer anderen BV existiert.
Erstellt am 22.01.2013 um 15:17 Uhr von rkoch
> Also kann der BR sicht zu Verhandlungen einer neuen Regelung nicht auf den bereits
> geregelten Zustand berufen und Verhandlungen zu diesem Punkt generell ablehnen?
Doch, natürlich. In meiner Antwort bin ich davon ausgegangen, dass der BR auf das Ansinnen des AG eingehen, also verhandeln WILL. Deswegen ja auch der Satz mit der Kündigung.
Wenn der AG über ein bereits geregeltes Thema neu verhandeln will hat er nur zwei Optionen:
1. Der BR spielt "freiwillig" mit, oder falls der BR nicht mitspielt:
2. Kündigung der bestehenden Regelung.
So bald die alte Regelung gekündigt ist, ist der Weg frei für eine Einigungsstelle. Sofern es dem AG also ernst ist und er bis in die Einigungsstelle gehen will, ist am Ende dann doch wieder Essig mit "Verhandlungen ablehnen". Das geht effektiv nur wenn sich der AG damit zufrieden gibt. Insofern ist es besser erst mal zuzuhören, mitzureden, auszuloten wie ernst es dem AG ist - und dann entscheiden ob es besser ist auf den AG zuzugehen oder zu blockieren.
Erstellt am 22.01.2013 um 15:20 Uhr von gironimo
Blockade macht keinen Sinn - höchstens wenn der AG die Einigungsstelle scheut und von seinem Vorhaben abrückt.
Ansonsten kündigt er und wenn Ihr mauert ruft er die E-Stelle an.
Also macht Euch lieber konstruktive Gedanken, wie Ihr möglichst viel von der alten Regel in eine neue unterbringen könnt und wie Ihr Euer JA zu einer neuen BV gut "verkaufen" könnt (handeln ist ja erlaubt).
Erstellt am 22.01.2013 um 15:51 Uhr von Kulum
Naja ich weiß nicht, spontanes mauern, natürlich im Gleichschritt mit angestrengtem Nachdenken was man denn am Ende will, bringt hier mal eben 11 Monate Aufschub der zwangsweisen Nachtschicht.
Und vielleicht gibts ja n ordentliches Extrabonbon für die AN wenn sich der BR doch noch durchringen kann das ganze vorher durchzuziehen.
Allerdings, wenn die AV der AN Nachtschicht hergeben, ist es unternehmerische Entscheidung diese auch abzurufen. Der BR kann da nur die Modalitäten beeinflussen
Erstellt am 22.01.2013 um 17:42 Uhr von Seebär
In den AV steht bezüglich Nachtschichten nichts drinne. Natürlich geht es auch darum verpflichtende Nachtschichten so lange wie möglich hinauszuzögern da die AN diese auf keinen Fall wollen.
Ich habe da jetzt aber eine Zusatzfrage. Wir können dem AG doch nicht erst fragen wie diese BV aussehen soll bzw. wie er sich diese vorstellt oder unsere Bedingungen für eine Verhandlung vorab mitteilen und dann, sollten die Regelungen zu negativ sein oder der AG auf unsere Vorbedingungen nicht eingehen will, ihm erzählen das wir garnicht verhandeln wollen. Würde das nicht jetzt etwas seltsam aussehen? Wäre ein solches Verhalten rechtlich OK?
Wie ich das hier rauslese sind wir also nicht zu Verhandlungen zu dieser BV rechtlch verpflichtet und diese BV auch Nachwirkung hat, würden wir mit diesem Prozedere also die Verpflichtende Nachtschicht bestimmt länger als 11 Monate verzögern können. Die AN wollen keine Nachtschicht, es haben auch schon einige angekündigt für diesen Fall kündigen zu wollen.
Erstellt am 22.01.2013 um 18:25 Uhr von NoPain
Also um eine günstige Vereinbarung in ein ungünstige Vereinbarung umzuwandeln ohne dies wirklich zu müssen und dabei noch die AN gegen sich aufzubringen, dazu würde wirklich eine große Portion Mut nötig. Ich würde dem Gremium vorschlagen dem AG mitzuteilen das sie keine Notwendigkeit zu Verhandlungen einer BV für verpflichtende Nachtschicht sehen. Sollte der AG hier Handlungszwänge sehen, solle er dies bitte mit entsprechender Literatur belegen.
Ich finde Ihr macht das schon richtig, gerade wenn die AN das nicht wollen, sogar mit Kündigung drohen, seit Ihr auf den richtigen Weg, meiner bescheidenen Meinung nach ;)
Erstellt am 23.01.2013 um 10:17 Uhr von gironimo
Wie ich das machen würde.
Ich würde dem AG mitteilen, dass der BR keinen Verhandlungsbedarf sieht, dass er sich aber gerne mit den Vorschlägen des AG auseinandersetzen will.
Wenn dann der AG eine BV zur Verhandlung vorlegt, beschließt Ihr erst einmal das eine oder andere Seminar und erklärt dann dem AG, dass Ihr danach einen eigenen Vorschlag für eine BV ausarbeiten werdet. Hierzu dann einen Sachverständigen hinzuziehen.
Meine Befürchtung ist, dass der AG schnell zu dem Schluß kommen kann, er müsse die alte BV kündigen, wenn man absolut sagt "wir verhandeln nicht". Wenn aber irgendwie noch Bewegung in der Sache ist, schafft man es vielleicht noch weiter als die von Euch genannten "11 Monate", eben weil man ihn gar nicht erst auf den Gedanken gebracht hat zu kündigen.