Erstellt am 21.01.2021 um 10:58 Uhr von EDDFBR
Moin,
wenn unter diesen Umständen die Vertraulichkeit der BR Arbeit nicht gewährleistet werden kann bist du wahrscheinlich verhindert, und es muss ein Ersatzmitglied berufen werden.
Erstellt am 21.01.2021 um 11:01 Uhr von rtjum
ihr seid beide in offizieller Quarantäne wenn ich das korrekt verstehe ?!
Dann sehe ich das so wie EDDFBR
Erstellt am 21.01.2021 um 13:50 Uhr von oberpriester
Ja offizielle Quarantäne!
In dieser Situation aber ein nicht freigestellten BR Nachrücker für 14 Tage dauerhaft zu aktivieren finde ich aber starken Tobak!
Trotzdem Danke für Euer Feedback!
Erstellt am 21.01.2021 um 14:31 Uhr von Kratzbürste
Wie kann Homeoffice "angeordnet" werden. Selbst das neuste aus dem Ministerium setzt die Mitbestimmung nicht ausser Kraft.
Erstellt am 21.01.2021 um 14:32 Uhr von nicoline
oberpriester
*ein nicht freigestellten BR Nachrücker für 14 Tage dauerhaft zu aktivieren finde ich aber starken Tobak!*
Das geht auch gar nicht, es sei denn, ihr habt mit dem AG Ersatzfreistellungen bei Krankheit oder sonstigen Verhinderungen verhandelt. Weiterhin übernimmt das Ersatzmitglied mitnichten die Funktionen im BR des ordentlichen Mitglieds. Das Ersatzmitglied rückt nach und kann sich nach § 37 Abs. 2 BetrVG für erforderliche BR Arbeit selbst von der arbeitsvertraglichen Arbeit freistellen.
Erstellt am 21.01.2021 um 14:33 Uhr von nicoline
Kratzbürste
***und bin zur Zeit Corona bedingt im Homeoffice da Quarantäne angeordnet wurde.***
Erstellt am 21.01.2021 um 15:27 Uhr von Enigmathika
"Wie kann Homeoffice "angeordnet" werden?"
Es wurde Quarantäne angeordnet.
Erstellt am 21.01.2021 um 17:38 Uhr von nicoline
Erstellt am 21.01.2021 um 17:54 Uhr von Dummerhund
Meine Frage hier geht jetzt in erster Linie an den Fragesteller, gerne dürfen alle Anderen aber auch was dazu schreiben.
Ich Frage jetzt noch mal. Bist du offiziell in Quarantäne (heisst auch so beim Gesundheitsamt gemeldet) oder aber hat der AG euch nur so zu hause gelassen und demnach von der Arbeit frei gestellt?
Wenn du(oder ihr) in Quarantäne seit, dann seit ihr Krank/Arbeitsunfähig.........
https://www.pronovabkk.de/gesundheit/arbeitsunfaehig-oder-in-quarantaene-was-muss-ich-beim-coronavirus-beachten.html
.......und demnach könnt ihr/du nicht im Homeoffice sein.
Oder hab ich jetzt ein Brett vorm Kopp.
Erstellt am 21.01.2021 um 19:41 Uhr von celestro
Der Fragesteller kann ja trotzdem BR-Arbeit machen wollen. Und das ist nunmal nicht ganz einfach, wenn da jemand in der Wohnung "rumwuselt".
Erstellt am 21.01.2021 um 19:54 Uhr von Dummerhund
Hmm, so wie im Moment sitzen meine Frau und ich auch mit jeder mit seinem Läppi nebeneinander. Logt sie sich dann mal Arbeitsmäßig ein und schaut sich Lehrpläne an schaue ich ihr auch nicht auf dem Läppi. Ist immer ne Sache wie gehe ich damit um als Partner im gemeinsamen Haushalt.
Erstellt am 21.01.2021 um 21:00 Uhr von nicoline
Es soll Haushalte geben, da gibt es nur 1 Läppi.
Erstellt am 21.01.2021 um 21:17 Uhr von Dummerhund
Stümmt. Aber gerade dann sollte man noch mehr drauf achten das der Andere seine Sache am Läppi in Ruhe machen kann.
Erstellt am 21.01.2021 um 23:24 Uhr von celestro
Ich würde erst einmal das vom Threadersteller geschriebene als gegeben ansehen:
"Die Wohnung bietet auch nicht genug Rückzugsmöglichkeit damit ich mMn die notwendige Verschwiegenheit waren kann..."
Erstellt am 21.01.2021 um 23:41 Uhr von Dummerhund
Dennoch siehe meine Antwort von 19:54 Uhr
AG kann keinen von sich aus in Quarantäne schicken. Geht nur wenn das Gesundheitsamt dies so anordnet. Demnach ist der AN Arbeitsunfähig und kann nicht ins Homeoffice.
Ist er in staatlicher Quarantäne kann er sich als BRM beim BRV abmelden und ein Ersatzmitglied die Chance geben. Dafür gibt es sie. Niemand muss sich für unersetzlich halten.
Erstellt am 22.01.2021 um 10:10 Uhr von celestro
"AG kann keinen von sich aus in Quarantäne schicken."
steht aber auch nirgends, dass dieser das gemacht hätte.
"Ist er in staatlicher Quarantäne kann er sich als BRM beim BRV abmelden und ein Ersatzmitglied die Chance geben. Dafür gibt es sie. Niemand muss sich für unersetzlich halten."
Die MA haben einen gewählt, um sie zu vertreten. Daher würde ich das auch in so einer Situation soweit möglich "durchziehen". Hat mit "sich für unersetzlich halten" absolut nichts zu tun.
Erstellt am 22.01.2021 um 11:13 Uhr von Dummerhund
Denke über deinen letzten Absatz gibt es keine 2 Meinungen.....
aber....
Auch das Ersatzmitglied ist von den MA durch Stimmen gewählt worden. Das ihm evtl. 1 Stimme fehlte um vollwertiges dauerhaftes BRM zu sein ist dann ja ne andere Sache.
Ich denke auch mal das wir uns einig darüber sind das eine AU nicht zwangsläufig heisst das ein BRM keine BR Arbeit ausüben kann. Kann er jedoch nicht sicher stellen das die Vertraulichkeit gewahrt bleibt(und darum geht es ihm ja in der Hauptsache) sollte er sich schon die Frage stellen ob es Sinn macht BR Arbeit zu hause zu machen.
Zumal er diese Zeit noch nicht mal in Form von Mehrarbeit oder Freizeitausgleich vergütet bekommt.
Versucht er es trotzdem geltend zu machen begibt er sich auf ganz dünnem Eis, denn staatliche Quarantäne und Homeoffice gleichzeitig geht nicht.
Erstellt am 22.01.2021 um 11:19 Uhr von oberpriester
Hallo und Sorry, dass ich erst jetzt das ein oder andere 'Klar' stellen kann...
Quarantäne wurde für mich und meine Frau offiziell vom Gesundheitsamt angeordnet!
Da wir aber keine Symptome zeigen und nicht positiv getestet wurden haben wir auch keine AU und müssen unsere Arbeitsleistung anbieten! Da wir beide im Sinne kfm. Tätigkeiten ausführen, können wir auch im Homeoffice arbeiten, was wir auch schon oft gemacht haben, allerdings nie zusammen im selben Raum!
Lt. Aussage des AG kann somit auch kein Verdienstausfall bei der Behörde beantragt werden...
Ich mache meine BR Arbeit zwar am Notebook, aber es ist halt auch oft ein vertrauliches Telefonat am Handy zu führen, etc.
Meine Themen 14 Tage auf ein oder mehrere Nachrücker aufzuteilen finde ich nicht praktikabel...
Bleibt dann die Frage, was mache ich in der Zeit, wenn ich als freigestelltes BR Mitglied meine Aufgaben an Nachrücker gebe...?
Vielen Dank für die rege Diskussion, auch wenn das bestimmt eine spezielle Situation ist, die bestimmt nicht sooo oft vorkommt...
Gruß an Alle und nochmal Danke für die Teilnahme...
Erstellt am 22.01.2021 um 11:23 Uhr von oberpriester
@Dummerhund
***denn staatliche Quarantäne und Homeoffice gleichzeitig geht nicht.
Wo steht das? Staatliche Quarantäne ist nur mit positivem Befund einer AU gleichzusetzen!
Erstellt am 22.01.2021 um 11:36 Uhr von nicoline
*Ich mache meine BR Arbeit zwar am Notebook, aber es ist halt auch oft ein vertrauliches Telefonat am Handy zu führen*
Bei wirklich allem Verständnis für deine komplizierte Situation aber, du möchtest uns hier nicht glauben machen, dass es dir nicht möglich ist, dieses vertrauliche Telefonat in einem anderen Raum zu führen, als dem, in welchem deine Partnerin sich gerade aufhält. Gibt es keine Küche oder notfalls ein Badezimmer?
Erstellt am 22.01.2021 um 11:54 Uhr von celestro
Irgendwie beißt sich da was mMn:
"Da wir beide im Sinne kfm. Tätigkeiten ausführen, können wir auch im Homeoffice arbeiten, was wir auch schon oft gemacht haben, allerdings nie zusammen im selben Raum!"
wenn Ihr vorher nie in einem Raum wart, wieso ist das jetzt ein Problem? Die Wohnung hat sich doch nicht geändert, oder? Und naja ... wieviele vertrauliche Gespräche könnten da betroffen sein?
Erstellt am 22.01.2021 um 12:10 Uhr von oberpriester
Das mag von Außen betrachtet wirklich nicht problematisch aussehen, aber ich telefoniere von 8 Stunden am Tag bestimmt fast die hälfte der Zeit und ich kann ehrlich gesagt nicht immer das Laptop in die Küche oder das Badezimmer mitnehmen und wenn dann jemand reinmöchte muss ich mir im Telefonat wieder einen anderen freien Raum suchen...
Die Quarantäne Situation ist nervlich so schon eine anstrengende Erfahrung und dann machen wir hier zusätzlich noch die Reise nach Jerusalem....;-(
Das bisherige Arbeiten im Homeoffice und nie im selben Raum bezog sich auf das Zeitliche! Entweder war ich zuhause, oder halt meine Frau aber nie zusammen, was in der Qurantäne nun zwangsweise erstmals anders ist.
Erstellt am 22.01.2021 um 13:12 Uhr von xyz68
Quarantäne ist nicht leicht, aber den Arbeitgeber kann ich auch verstehen, wenn ansonsten Home Office möglich war, bekommt er nun mal kein Geld und von der Arbeit freistellen kann er auch nicht, bist du ja schon. Ob du grade im Home Office wichtige vertrauliche Gespräche führen musst oder ob die ggf. mal jemand anderes übernehmen kann, kann hier niemand einschätzen. Welche Voraussetzungen in der Wohnung gegeben sind wissen wir auch nicht. Mit guten Willen ist vieles möglich.
Erstellt am 22.01.2021 um 13:28 Uhr von EDDFBR
Moin,
ich muss nochmal kurz auf den Dummen Hund und seinen Kommentar zu Quarantäne und AU weiter vorne eingehen: Ja, du hast da leider ein Brett vor dem Kopp :-) .
Quarantäne ist nicht gleich AU. Quarantäne wird vom Gesundheitsamt angeordnet, aber das bedeutet nicht dass du auch arbeitsunfähig bist. Die AU-Feststellung kann nur ein Arzt treffen. Es gibt genug Fälle in denen bei angeordneter Quarantäne von Zuhause aus gearbeitet werden kann - und auch wird.
@Oberpriester:
"In dieser Situation aber ein nicht freigestellten BR Nachrücker für 14 Tage dauerhaft zu aktivieren finde ich aber starken Tobak!"
Es ist aber leider so. Wenn Du aufgrund der Umstände die Vertraulichkeit die für die Ausübung deines Amtes notwendig ist nicht gewähren kannst, dann bist du verhindert. Und das bedeutet, dass entsprechend der Nachrückeordnung für die Zeit deiner Verhinderung ein Ersatzmitglied nachrückt - mit allen Rechten und Pflichten, insbesondere der Freistellung (falls erforderlich). Das mag für dich hart klingen, aber so ist das eben.
Allerdings: Die Feststellung der Verhinderung, die triffst du selbst. Selbst wenn du AU wärest, wäre es immer noch deine Entscheidung ob du dich für fähig hältst, deine BR Tätigkeit auszuführen. Selbst "Krank" heisst nicht immer "Verhindert". Du selbst musst das entscheiden - aber hinterher auch dafür gerade stehen, wenn du dich nicht für verhindert erklärt hast, aber dann die Vertraulichkeit nicht gewahrt wurde.
Erstellt am 22.01.2021 um 16:38 Uhr von Dummerhund
@ EDDFBR
Wenn dem so ist, dann isses halt so. So lerne auch ich auch noch dazu. Da das ganze Thema ja noch relativ jung ist hab ich mich ausschließlich auf´s Googlen verlassen.
@oberpriester
Ich stimme da auch mit meinem Vorredner überein was die Gewährleistung der Vertraulichkeit betrifft. Ist die nicht gegeben ist man Verhindert.
Was sich für mich nicht erschließt:
Ihr seit Beide im Homeoffice. Beide in der selben Branche und Beide arbeiten mit vertraulichen Kundendaten. Warum geht das arbeiten mit diesen vertraulichen Sachen, aber bei BR Arbeit geht das nicht?