Nach §80 möchten wir die Einhaltung von Gesetzen kontrollieren und verlangen Einsicht in die Arbeitszeiten von AÜG Personal und Konzernleihen.
Beides lehnt der Arbeitgeber ab.
Hat dazu jemad Rechtsprechung zur Hand oder weiter ratschläge wie wir unsere gewünschten Informationen bekommen
Danke Jochen