Erstellt am 21.01.2013 um 19:25 Uhr von AlterMann
Hallo Jochen,
Du schreibst leider nicht, welche Gründe der AG hat/nennt, und ob der AG auf Argumente hört.
Deshalb hier nur der allgemeine Rat: Einen (guten) Anwalt suchen und mit ihm beraten, wie es weiter gehen könnte. (AG Frist setzen? Direkt zum Arbeitsgericht?) Wenn Ihr in der Materie nicht firm seid: Ab zum Seminar.
Erstellt am 21.01.2013 um 20:07 Uhr von blackjack
BAG, Beschluß vom 31.01.1989 - 1 ABR 72/87
Erstellt am 22.01.2013 um 09:04 Uhr von pillepalleTR
@jocjan: du gibst dir die Antwort (unbewußt) selbst: lies mal den §80 weiter.
Insbesondere den Absatz 2!
"(...)die Unterrichtung erstreckt sich auch auf die Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen."
und weiter:
"Dem Betriebsrat sind(!!!) auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen(...)"