Erstellt am 21.01.2013 um 13:45 Uhr von Marianne
Der AG muss keine Rücklagen bilden oder behalten um ggf einmal einen Sozialplan bedienen zu können.
Auch hat der BR hier keine Karten im Spiel. Er kann also nur versuchen mit dem AG zu reden.
Es sei es gibt in der Vereinssatzung andere Regelungen. Das wre dann aber Vereinsrecht, also auch kein Thema des BR, sondern der Mitglieder des Vereins.
Erstellt am 21.01.2013 um 14:02 Uhr von gironimo
Hauptsache, der AG kann sich noch daran erinnern, dass er das Grundstück verkaufen will, wenn er einen Sozialplan machen muss.
Aber wenn Geld für ein Grundstück da war, reicht es auch für bessere Gehälter? Nur das ist ja dann Gewerkschaftssache und nichts für den BR.
Also zu Deiner Frage: Ich wüßte nicht, was es in dieser Sache zu tun gäbe. Einfach die Information hinnehmen (und ggf. protokollieren)
Erstellt am 22.01.2013 um 08:25 Uhr von rkoch
Nur eine Sache am Rand: Was will der AG mit dem Grundstück? Sofern der Grundstückskauf zu z.B. Veränderungen an den Arbeitsverhältnissen führt, ist der BR natürlich an DER Stelle in der MB. Der Kauf an sich ist, wie schon gesagt, nicht der MB unterworfen. Was mich eben stutzig macht, ist die Tatsache, dass der AG Gelder hat die "für einen Sozialplan gedacht waren"... Was soll das? Hat der AG etwa schon Veränderungen angedacht, die einen Sozialplan zur Folge hätten? Kein AG legt Gelder für einen Sozialplan zurück, wenn er nicht damit rechnet, dass ein solcher in absehbarer Zeit notwendig werden könnte..... Insofern würde ich DAS mal hinterfragen.