Grundstückskauf für Sozialplan
Unser AG ist ein e.V., sind keinem Tarif angeschlossen und verdienen mal grade so in den aller meisten Fällen einen Mindestlohn. Unser AG sagt uns jetzt, dass man ein Grundstück gekauft hat und das ganze eine Kapitalumlegung ist mit Geldern, die für einen Sozialplan gedacht waren und sollte plötzlich die Situation kommen, dass ein Sozialplan aufgestellt werden müsse, würde das Grundstück verkauft werden. Wir besitzen bis dato nichts! Kein Grund, kein Gebäude, nichts. Wir haben alles nur angemietet und es soll auf dem Grund auch nicht gebaut werden. Wie kann oder soll sich da der BR verhalten?
Community-Antworten (3)
21.01.2013 um 14:45 Uhr
Der AG muss keine Rücklagen bilden oder behalten um ggf einmal einen Sozialplan bedienen zu können.
Auch hat der BR hier keine Karten im Spiel. Er kann also nur versuchen mit dem AG zu reden.
Es sei es gibt in der Vereinssatzung andere Regelungen. Das wre dann aber Vereinsrecht, also auch kein Thema des BR, sondern der Mitglieder des Vereins.
21.01.2013 um 15:02 Uhr
Hauptsache, der AG kann sich noch daran erinnern, dass er das Grundstück verkaufen will, wenn er einen Sozialplan machen muss.
Aber wenn Geld für ein Grundstück da war, reicht es auch für bessere Gehälter? Nur das ist ja dann Gewerkschaftssache und nichts für den BR.
Also zu Deiner Frage: Ich wüßte nicht, was es in dieser Sache zu tun gäbe. Einfach die Information hinnehmen (und ggf. protokollieren)
22.01.2013 um 09:25 Uhr
Nur eine Sache am Rand: Was will der AG mit dem Grundstück? Sofern der Grundstückskauf zu z.B. Veränderungen an den Arbeitsverhältnissen führt, ist der BR natürlich an DER Stelle in der MB. Der Kauf an sich ist, wie schon gesagt, nicht der MB unterworfen. Was mich eben stutzig macht, ist die Tatsache, dass der AG Gelder hat die "für einen Sozialplan gedacht waren"... Was soll das? Hat der AG etwa schon Veränderungen angedacht, die einen Sozialplan zur Folge hätten? Kein AG legt Gelder für einen Sozialplan zurück, wenn er nicht damit rechnet, dass ein solcher in absehbarer Zeit notwendig werden könnte..... Insofern würde ich DAS mal hinterfragen.
Verwandte Themen
EILT !!! Sozialplan und leitende Angestellte
Älterhallo, bei uns im unternehmen wird derzeit ein sozialplan verhandelt. es gibt etwa 10 mitarbeitr, die der arbeitgeber als leitender angestellter definiert hatte, die jedoch in wirklichkeit keine leite
Standortwechsel und Sozialplan - was tun, wenn die Geschäftsleitung keinem Sozialplan zustimmt?
ÄlterHallo, unser BR hat einstimmig per Beschluss einem Standortwechsel des Unternehmens zugestimmt. Der Beschluss enthielt zudem einen Passus über Nachverhandlungen mit der Geschäftsleitung im Bezug au
Sozialplan - rechtlich möglich, dass dieser Sozialplan einseitig verlängert wird?
ÄlterHallo, unser Unternehmen wurde 2003 von 3 Standorten in 1 Standort zusammengefaßt (2 Standorte wurden unmittelbar verlagert und der 3. folgte später) und auf der "grünen Wiese" ein neues Werk erricht
Gibt es eine 6-Monate-Frist für Sozialplan?
ÄlterIn unserem Betrieb wird folgendes verbreitet: 1) Eigentlich sollten 40 Leute "betriebsbedingt" entlassen werden. Aber dann hätte man einen neuen Sozialplan erstellen müssen. Um das zu vermeiden, ha
Firma verweigert berechtigten Sozialplan/Interessensausgleich - Welches Recht hat der BR?
ÄlterHallo zusammen. Mich würde interessieren, wie es weitergeht, wenn unsere Firma einen sozialplan/Interessensausgleich weiter blockiert sprich ablehnt! Wir haben 150 Mitarbeiter, und es werden 40 dav