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Grundstückskauf für Sozialplan

M
Mörtel
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG ist ein e.V., sind keinem Tarif angeschlossen und verdienen mal grade so in den aller meisten Fällen einen Mindestlohn. Unser AG sagt uns jetzt, dass man ein Grundstück gekauft hat und das ganze eine Kapitalumlegung ist mit Geldern, die für einen Sozialplan gedacht waren und sollte plötzlich die Situation kommen, dass ein Sozialplan aufgestellt werden müsse, würde das Grundstück verkauft werden. Wir besitzen bis dato nichts! Kein Grund, kein Gebäude, nichts. Wir haben alles nur angemietet und es soll auf dem Grund auch nicht gebaut werden. Wie kann oder soll sich da der BR verhalten?

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Community-Antworten (3)

M
Marianne

21.01.2013 um 14:45 Uhr

Der AG muss keine Rücklagen bilden oder behalten um ggf einmal einen Sozialplan bedienen zu können.

Auch hat der BR hier keine Karten im Spiel. Er kann also nur versuchen mit dem AG zu reden.

Es sei es gibt in der Vereinssatzung andere Regelungen. Das wre dann aber Vereinsrecht, also auch kein Thema des BR, sondern der Mitglieder des Vereins.

G
gironimo

21.01.2013 um 15:02 Uhr

Hauptsache, der AG kann sich noch daran erinnern, dass er das Grundstück verkaufen will, wenn er einen Sozialplan machen muss.

Aber wenn Geld für ein Grundstück da war, reicht es auch für bessere Gehälter? Nur das ist ja dann Gewerkschaftssache und nichts für den BR.

Also zu Deiner Frage: Ich wüßte nicht, was es in dieser Sache zu tun gäbe. Einfach die Information hinnehmen (und ggf. protokollieren)

R
rkoch

22.01.2013 um 09:25 Uhr

Nur eine Sache am Rand: Was will der AG mit dem Grundstück? Sofern der Grundstückskauf zu z.B. Veränderungen an den Arbeitsverhältnissen führt, ist der BR natürlich an DER Stelle in der MB. Der Kauf an sich ist, wie schon gesagt, nicht der MB unterworfen. Was mich eben stutzig macht, ist die Tatsache, dass der AG Gelder hat die "für einen Sozialplan gedacht waren"... Was soll das? Hat der AG etwa schon Veränderungen angedacht, die einen Sozialplan zur Folge hätten? Kein AG legt Gelder für einen Sozialplan zurück, wenn er nicht damit rechnet, dass ein solcher in absehbarer Zeit notwendig werden könnte..... Insofern würde ich DAS mal hinterfragen.

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