freistellung
hallo zusammmen , bin ganz neu im Betriebsrat und werde demnächst voll freigestellt. Ich bin momentan in drei Schichten am arbeiten und werde nach der Freistellung nur noch Tagesschicht machen.
meine Frage wie wird man als Freigestellter bezahlt? es heisst ja man darf keine Nachteile aber auch keine Vorteile haben wird der Durchschnitt der letzten drei Monate oder sechs Monate genommen oder wie wird es berechnet?
hat jemand schonmal die Erfahrung gemacht? vielen dank
Community-Antworten (3)
30.05.2022 um 10:58 Uhr
Zumindest eine Eingruppierung darf sich dadurch nicht ändern, auch an tariflichen Erhöhungen nimmt man entsprechend teil (Lohnausfallprinzip nach §37 Abs. 2 BetrVG).
Bezüglich der Schichtzulage muss man aufpassen, per wann der Wechsel in Tagschicht vorgenommen wird. Findet das vor der Freistellung statt, könnte das auch der Maßstab für die Entlohnung sein. Ob dann der Wegfall der Schichtzulagen noch unter das Benachteiligungsverbot fällt, ist fraglich. Ich denke, da muss man mit dem Timing aufpassen, damit man kein Ei ins Nest gelegt bekommt.
Bezüglich Berechnungsmethoden schau mal hier:
Hier wird von einem 12-Monats-Durchschnitt ausgegangen.
Eventuell schadet eine Nachfrage bei der Gewerkschaft nicht. Denn gerade bei monatlich schwankenden Vergütungen würde ich mir diese Rechtssicherheit holen.
30.05.2022 um 17:15 Uhr
Wobei man ja auch bedenken muss, dass Schichtzulagen (wie Nachtzuschläge) wie der Name schon sagt Zuschläge sind, die zum Ausgleich der erhöhten Erschwernis gezahlt werden. D.h. ein Anspruch darauf ergibt sich nur dadurch, dass man diese Erschwernis auch tatsächlich hat. Das dürfte bei einer Vollfreistellung aber nicht der Fall sein.
30.05.2022 um 17:24 Uhr
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