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Geänderte Interne Stellenausschreibung die auf MA zugeschnitten sind

B
Bdi745
Mai 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

Zum Sachverhalt:

Der AG schreibt eine interne Stelle aus, diese beinhaltet eine Voraussetzung, welche nur durch wenige MA erfüllt werden. Letztlich möchte sich der AG für einen internen Bewerber entscheiden, welcher diese spezielle Voraussetzung nicht erfüllt. Durch den BR darauf aufmerksam gemacht, dass der Bewerber die Voraussetzung nicht erfüllt und es genügend andere MA gegeben hätte, welche sich beworben hätten, sofern sie gewusst hätten, dass die Voraussetzung nicht zwingend ist, schreibt der AG die Stelle erneut aus.

Die zweite interne Stellenausschreibung beinhaltet nun nicht mehr die spezielle Voraussetzung, welche in erster Ausschreibung stand, dafür aber andere Voraussetzungen, welche so auf den Wunschkanditaten zugeschnitten sind, dass diese wohl nur durch diesen erfüllt werden. Hinzukommt, dass andere MA, welche diese Position bereits begleiten, die Voraussetzungen nicht erfüllen mussten.

Hier stellt sich mir die Frage, ob der BR eine Möglichkeit hat, dieser Methode entgegenzutreten?

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Community-Antworten (4)

G
ganther

28.05.2022 um 13:54 Uhr

Der AG entscheidet halt wen er auf der Stelle haben möchte. Bitte mal in den 99 werfen, da steht nicht drin dass der BR die Eignung eines Bewerbers mit prüft. Höchstwahrscheinlich bräuchte der AG den Zinober mit der neuen Ausschreibung gar nicht veranstalten

D
DummerHund

28.05.2022 um 14:01 Uhr

Ein Stück weit entgegen treten könnt ihr es für die Zukunft indem ihr mit dem AG eine BV abschließt. Inhaltlich bleibt der AG zwar frei von der Mitbestimmung, aber ihr könnt Richtlinien festlegen und der AG kann so nicht einfach eine neue Stellenausschreibung auf die selbe Stelle raus hängen wenn die alte nicht passt. Auf folgender Seite findet ihr mal ein Muster.

https://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/betriebsvereinbarung/interne-stellenausschreibung-das-koennen-sie-vom-arbeitgeber-fordern/

G
ganther

29.05.2022 um 22:23 Uhr

Warum sollte der AG eine BV abschließen, die ihn soweit beschränkt? Da brauchst Du schon sehr viel Kompensation, dass das funktioniert. Als AG würde ich mich da nicht weiter binden, als ich muss. Und das ist nicht viel

D
DummerHund

29.05.2022 um 22:28 Uhr

Dennoch ist es ein Versuch wert und besser als wie nichts tun.

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