Erstellt am 18.01.2013 um 17:10 Uhr von Erdenbürger
Es gibt Sachen, die man als erwachsener Mensch einfach ignorieren sollte und dazu gehört für mich, irgend welche Kollegen zu verpetzen. Was die Freistellung angeht, gehe ich davon aus, dass ihr die Rahmenbedingungen erfüllt (über 200 Mitarbeiter), daher braucht ihr nur zur Beschließen und es euren Chef Mitteilen.
Sollte er ein Problem damit haben, dann kann er ja die Einigungsstelle anrufen, dieses sollte sein Problem sein, wie er damit klar kommt und nicht ihr.
Erstellt am 19.01.2013 um 09:59 Uhr von gironimo
Zitat § 38 Abs 2 BetrVG: (...)Der Betriebsrat hat die Namen der Freizustellenden dem Arbeitgeber bekanntzugeben. Hält der Arbeitgeber eine Freistellung für sachlich nicht vertretbar, so kann er innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Bekanntgabe die Einigungsstelle anrufen.
Also: Ihr habt mit dem AG beraten und anschließend beschlossen und dies dem AG mitgeteilt. Wenn seitdem 14 Tage ins Land gegangen sind und der AG keine Einigungsstelle angerufen hat, ist der Beschluß gültig und der Kollege freigestellt.
Einer ausdrücklichen Genehmigung bedarf es nicht. Die Antwort auf Frage 2 lautet also: Hört auf zu grübeln und handelt.
Zu Frage eins würde ich das Gespräch mit dem AG suchen. Mitarbeiter müssen Ihre Meinungen im Betrieb frei äußern können. Dies gehört zu den Entfaltungsmöglichkeiten der Beschäftigten im Betrieb. (siehe nauch §§ 75, 80, 82 BetrVG)