ich habe mal wieder eine frage: darf der arbeitgeber leitungspositionen den auftrag erteilen zu melden, wenn jemand etwas sagt was nicht erwünscht ist? bzw. wie können wir die leiter schützen, die das eigentlich nicht wollen? sowas darf doch wohl in keiner stellenbeschreibung stehen?! eine möglichkeit ist wohl es einfach abzulehnen, aber der psychodruck ist enorm!
eine weitere frage betrifft die freistellung der betriebsräte. was tun wir, wenn der arbeitgeber eine freistellung verweigert? wir diskutieren jetzt seit wochen..ich habe die nase echt voll. dadurch entstehen überstunden und ich halte es für völlig unverhältnismäßig! freue mich über kommentare.