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Resturlaub AZUBI

K
kainil
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

folgendes: 2 Azubis haben Ihre Ausbildungszeit verkürzt. Schriftliche Prüfung beide bestanden mit 1 und 2. Jetzt Samstag und Montag haben diese Azubis Ihren praktischen Teil. Dem einen wurde auf Nachfrage am Montag und dem anderen gestern mitgeteilt, das Sie nicht übernommen werden. Jetzt haben Beide noch Resturlaub sowie Urlaub für Januar, den Sie ja nicht mehr nehmen können, sprich er muß vergütet werden. Zu was für Konditionen ist dieser Urlaub zu vergüten? Nach dem Ausbildungslohn oder nach dem Lohn den Sie bekommen würden als Ausgelernte? Im Tarivertrag steht hierzu nichts.

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Community-Antworten (3)

A
Arkalus

18.01.2013 um 12:50 Uhr

Hallo

nach meinem Verständniss endet die Ausbildung am Tage des erhaltes des Facharbeiterbriefes bzw. der Freisprechung durch die Kammer.

Bis dahin können die betroffenen ja noch Urlaub nehmen?

Der Rest müsste nach meinem Verständniss gem. Ausbildungsvertrags-Vergütung ausgezahlt werden

K
Kulum

18.01.2013 um 13:03 Uhr

Nein, die Ausbildung endet mit Bekanntgabe der Ergebnisse durch den Prüfungsausschuss. Das ist häufig am letzten Tag der praktischen Prüfung eigentlich aber immer vor Erhalt des Gesellenbriefes

R
rkoch

18.01.2013 um 14:57 Uhr

Zu was für Konditionen ist dieser Urlaub zu vergüten?

Zu den Konditionen die zum Zeitpunkt der Abgeltung gelten. Und da ein Arbeitsvertrag mit entsprechender Entlohnung nicht zustande gekommen ist, definitiv Ausbildungsvergütung.

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