Hallo zusammen,

folgendes: 2 Azubis haben Ihre Ausbildungszeit verkürzt. Schriftliche Prüfung beide bestanden mit 1 und 2. Jetzt Samstag und Montag haben diese Azubis Ihren praktischen Teil.
Dem einen wurde auf Nachfrage am Montag und dem anderen gestern mitgeteilt, das Sie nicht übernommen werden.
Jetzt haben Beide noch Resturlaub sowie Urlaub für Januar, den Sie ja nicht mehr nehmen können, sprich er muß vergütet werden.
Zu was für Konditionen ist dieser Urlaub zu vergüten?
Nach dem Ausbildungslohn oder nach dem Lohn den Sie bekommen würden als Ausgelernte?
Im Tarivertrag steht hierzu nichts.