Entfristung bei Arbeitszeiterhöhung?
Hallo, gehe ich recht in der Annahme, dass wenn bei befristeten AN die Arbeitszeit von 7 auf 8 Stunden erhöht wird(Änderung des Arbeitsvertrages) hier eine Entfristung vorliegt?
Community-Antworten (6)
18.01.2013 um 10:46 Uhr
warum sollte das so sein.
Es könnte doch vereinbart sein ..... " ..... wird die tägliche Arbeitszeit von 7 auf 8 Stunden erhöht (....) alle übrigen Punkte des Arbeitsvertrages bleiben unberührt ...."
18.01.2013 um 10:59 Uhr
@uller
Jaein... Die Vertragsrechtstheorie des BAG geht so:
Ein kalendermäßig (!) befristeter Vertrag darf 3 mal verlängert werden. Verlängerung ist allein die Festlegung eines neuen Endtermins, alles andere wäre der unzulässige Abschluss eines neuen Vertrages (da ja der alte abgelaufen ist!).
Dieser Umstand ist aber ALLEIN im Moment der Verlängerung relevant! Änderungen jeglicher Art während der LAUFZEIT der Befristung sind zulässig, da dann nicht der Abschluss eines NEUEN Vertrages vorliegt, sondern nur eine Änderung des bestehenden, laufenden Vertrages. Etwas anderes wäre IMHO der Fall der Änderungskündigung. Da hier ebenfalls der laufende Vertrag beendet und durch einen neuen ersetzt werden soll, wäre IMHO auch das unzulässig.
Im Grunde richtet sich das ganze nach der Frage: WANN soll die Arbeitszeit geändert werden. Geschieht es zugleich mit der Verlängerung: Entfristung. Aber da den AG dieser Fallstrick mittlerweise sehr wohl bekannt sein sollte, würde es mich sehr wundern wenn da ein AG noch drauf reinfällt.
18.01.2013 um 12:16 Uhr
Wir haben jetzt den AG soweit das er allen (auch den befristeten) die Möglichkeit gibt auf 8 Stunden zu erhöhen. Wäre es dann also besser wenn wir sagen, es soll bei der Vertragsverlängerung gemacht werden. Der AG ist im Arbeitsrecht nicht so fit und wir möchten schon die Entfristungen!
18.01.2013 um 12:44 Uhr
wäre natürlich ein guter Trick, dem AG vorzuschlagen, dies im Rahmen der nächsten Verlängerung zu machen
aber man sollte danach nicht grinsend durch den Betrieb laufen und das an die große Glocke hängen, sondern erst ausnutzen, falls die erneute Verlängerung enden soll und keine Entfristung im Raum steht.............
aber ich wette mal 50 Forumdollar - der AG wird den Braten riechen........
18.01.2013 um 14:54 Uhr
Wäre es dann also besser wenn wir sagen, es soll bei der Vertragsverlängerung gemacht werden.
aber ich wette mal 50 Forumdollar - der AG wird den Braten riechen........
Da würde ich nicht mitwetten, wenn der BR so was explizit vorschlägt müsste der AG nicht nur im Arbeitsrecht nicht so fit sein, damit er den Braten nicht riecht....
Im Übrigen kann das auch ein bisserl in die Hose gehen... Abgesehen davon, dass man an vielen Stellen auch auf Goodwill des AG angewiesen ist, was man sich als BR nach so einer Aktion definitiv ein für alle mal verschissen hätte, ist so was auch ein Verstoß gegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Einen AG ins Messer laufen lassen ist eine Sache. Ihn bewusst ins Messer treiben, eine andere. Daneben würde sich der AG das kaum bieten lassen. Die betriebsbedingten Kündigungen sind dann nur noch "Formsache". So lange er die Befristungen nicht nur zur "Erprobung" gemacht hat und ohnehin mit dem Gedanken der Entfristung spielt, wird er Problemlos den weggefallenen Beschäftigungsbedarf argumentieren können. Und den Fehler macht er dann ohnehin nicht noch einmal.
18.01.2013 um 20:22 Uhr
Generell würde ich den AN IMMER raten, spätestens bei Befristungsende und daraus resultierender Arbeitslosigkeit, den Gang zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht nicht zu scheuen und letztendlich eine Entfristungsklage im Auge zu behalten. Es gibt einfach zu viele Fallstricke die es zu beachten gilt, die bei Nichtbeachtung eine Entfristung zur Folge hätte, als das man sich ohne zu zucken der Arbeitslosigkeit hingibt und die relativ großen Chancen einen unbefristeten AV zu erhalten einfach zu hoch sind ;)
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