W.A.F. LogoSeminare

Zeugenbefragung ohne Betriebsrat

D
Deichkind
Nov 2016 bearbeitet

Unser Geschäftsführer hat eine getrennte Zeugenbefragung betreffend einer Weihnachtsaktion durchgeführt.

Inhaltlich ging es um die Verwendung von Spendengeldern, die über die Hauptkasse geflossen sind.

Augenscheinlich war Sinn der Befragung unserer Projektleitung eine Straftat zu beweisen, indem unsere Aussagen gegen Sie benutzt werden. Ist so eine spontane (30 Minuten vorher informiert !!!) Befragung ohne Betriebsrat rechtens ??

96904

Community-Antworten (4)

L
leserin

17.01.2013 um 12:10 Uhr

Ja!

Da es hier ja -nur- um moegliche Zeugen geht, also nicht dessen ArbV ggf betroffen ist, hat der auch nicht das Recht ein BRM hinzuzuziehen. Beschuldigte haetten dieses Recht.

G
gironimo

17.01.2013 um 12:21 Uhr

Aus dem Zeugen wird schnell ein Beschuldigter. Als Betroffener hätte ich auf ein BR-Mitglied bestanden - notfalls mit dem Hinweis, man wolle selbst über die Folgen der Zeugenaussage oder Nichtaussage auf das Arbeitsverhältnis reden.

K
Kulum

17.01.2013 um 12:36 Uhr

hehe, netter Schachzug gironimo, kann allerdings passieren, dass diese Frage dann zuerst geklärt wird und das BRM dann hinauskomplimentiert wird.

Aaaaber - Zeugenaussagen bezüglich einer Straftat durch den AG??? Wo sind wir denn hier gelandet?

B
BRMetall

17.01.2013 um 13:59 Uhr

Kulum

Warum soll ein AG bei Verdacht von Straftaten auch zur Klärung oder um ggf zu prüfen wie soll es weitergehen nicht Betroffene und auch Zeugen anhören??

Klar kann und darf er es. Es muss nur ggf keiner hier mit Ihm reden.

Ihre Antwort