MBR bei Einforderung Unterschrift von AN durch den AG (bestimmte Wortfolge am Ende eines Gespräches im Callcenterbereich)?
Hallo,
der AG fordert die Mitarbeiter ,durch eine Verpflichtungserklärung welche unterschrieben werden soll auf einen Vorgabe welche bei der Arbeit vorliegt nochmals durch Unterschrift zu bestätigen. (sanktionen sind dadurch zu befürchten). Es handelt sich hier um eine bestimmte Wortfolge am Ende eines Gespräches im Callcenterbereich. In dem Fall liegt aber auch noch eine BV vor in welcher der AG die Möglichkeit hat, nach Einhaltung der BV Gespräche mitzuhören und die Mitarbeiter daraufhin zu schulen.
Können wir als BR dem widersprechen? Und wenn ja auf welcher Basis? Ich las den Kommentar §87,1 und verstehe es als keinen Grund zu widersprechen...was meint ihr??
Danke
Community-Antworten (4)
07.08.2007 um 16:57 Uhr
Hallo Cyberurmel
Wenn für alle betroffene Callcentermitarbeiter die selbe Verpflichtungserklärung gelten soll,
hat dies kollektiven Charakter und gehört in einer BV abschließend geregelt. Kollektivrecht hat Vorrang vor arbeitsvertragl. Individualrecht.
Eine rechtsgültige „Verpflichtungserklärung“ kennt das Arbeitsrecht nicht, allenfalls eine Ergänzung
zum Arbeitsvertrag in beiderseitigem einvernehmen.
Mir scheint dass damit das MBR des BR nach § 87, 1 Nr. 1und 6 umgangen werden soll.
Andere Meinungen ??
07.08.2007 um 17:58 Uhr
Mittlerweile haben wir uns auch mitteilen lassen müssen vom AG:
Eine Mitbestimmung gem. § 87 (1) Nr. 1 BetrVG ist nicht gegeben, da das Verfahren lediglich die Arbeitspflicht des Mitarbeiters konkretisiert.
Bitte um Eure Meinung/Hilfe
08.08.2007 um 13:38 Uhr
Scheint ein schwieriges Thema zu sein. Keine weiteren Antworten?
Nicht alles ungeprüft glauben was AG mitteilt!
Selbst wenn es individuell eine einzelvertr. Verpf- Erklärung wäre, ist es eine einseitige vom AG veranlasste nachgeschobene nachteilige Vertragsänderung nicht zulässig. Siehe BGB „Inhaltskontrolle“. Empfehlung: nicht unterschreiben-
08.08.2007 um 13:46 Uhr
@Konrad Ich hege da Zweifel an den MBR eines BR... ...ich sehe es eher als corporate communication und Teil der corporate identity.
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