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Neuwahlen BB-Vorsitzender

S
Stella
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Wie schnell muss denn bei amtsrücktritt und Mandat Niederlegung ein neuer BRV gewählt werden? Nun meine zweite frage muss dazu der komplette BR anwesend sein da bei uns keine ersatzmitglieder vorhanden sind und wir noch einen langzeitkranken Betriebsrat im Gremium haben ?? Danke schon mal

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Community-Antworten (7)

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gironimo

16.01.2013 um 18:32 Uhr

Hat der BRV nur den Vorsitz niedergelegt und bleibt weiterhin BR-Mitglied? Oder scheidet er ganz aus dem BR aus. Dann wären ja Neuwahlen des BR einzuleiten (siehe § 13 BetrVG). Auf jedem Fall müsste der stellv.BRV unverzüglich zu einer Sitzung einladen (natürlich alle BR-Mitglieder)

S
Stella

16.01.2013 um 18:45 Uhr

Er scheidet komplett aus der Firma aus, nach seinem ausscheiden aus dem BR sind dann jetzt noch neun BR's übrig von demher scheidet ja 13 BertVG eigentlich aus nur kommt der erkrankte BR voraussichtlich erst in ein paar Wochen wieder in die Firma verzögert sich daher die Neuwahl des BRV ?

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Erdenbürger

16.01.2013 um 18:54 Uhr

Nein, wenn er krank ist er nur krank. ihr braucht nur eine einfache Mehrheit für einen Beschluss, also wenn am den Tag des Beschlusses nur fünf BR Mitglieder zur Sitzung kommen und alle sich einig sind, dann reicht es auch.

S
Stella

16.01.2013 um 18:58 Uhr

Ok dann also direkt in der nächsten Sitzung Neuwahlen wenn sich einer freiwillig findet der es machen möchte ?

K
Kulum

16.01.2013 um 19:12 Uhr

Auch wenn sich keiner findet. Die Wahl des BRV und Stellv BRV kann man sich nicht aussuchen §26 Abs.1 BetrVG Und keine Angst, so schrecklich ist das auch wieder nicht.

Falls du mal sehen magst, was so auf dich zukommt, einfach mal nach Kurt Tucholsky "Die Verräter" googeln ;)

Falls du darauf eine Antwort möchtest mach das Häkchen aus der Antwortbegrenzung raus

O
ohnewissen

16.01.2013 um 19:13 Uhr

Nicht so schnell! Hier geht was daneben oder ich habe einen Denkfehler. Ihr seit JETZT noch neun BRM. Nach dem Aus-/Rücktritt des RV. Richtig? Ich nehme an, den Langzeitkranken hast Du jetzt nicht berücksichtigt? Musst Du aber. Also zehn? - geht nicht. Wenn doch dann seit Ihr incl. des "Noch-" BRV zehn geht auch nicht. Ein BR muss immer aus einer ungeraden Anzahl BRM bestehen Soll heißen Ihr wart ursprünglich elf BRM? Ihr habt keine Ersatz BRM.

Solltet Ihr ursprünglich 11 BRM gewesen sein = Neuwahl Siehe gironimo Solltet Ihr mit 9 BRM voll besetzt sein (so wie bei der letzten Wahl) = Wahl eines neuen BRV. Dann siehe Erdenbürger.

Ich hoffe ich konnte halbwegs klarstellen was ich meinte...

o w

S
Stella

16.01.2013 um 19:29 Uhr

Also summa summarum wir sin noch neun inkl allem was da ist war ! Gremium besteht bestand aus neun!? Stellv. Ist vorhanden muss er/sie vom Amt zurücktreten wenn er/sie zur Verfügung stehen würde als Vorsitzender ??

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