BR-Neuwahlen ?
Hallo liebe Kollegen, ich habe eine etwas knifflige Frage: Anfang Juni diesen Jahres wurde bei uns ein BR aus 3 Mitgliedern gewählt. Diese Wahl wurde durch den AG angefochen, das Verfahren schwebt noch. Zwischenzeitlich sind meine beiden ursprünglichen BR-Mitglieder aus dem Betrieb ausgeschieden, so dass ich allein als BR-Vorsitzender übriggeblieben bin. Normalerweise müsste ich Neuwahlen einleiten unser Anwalt meint aber, dass das durch das schwebende Verfahren momentan nicht geht, da nicht klar ist wer den WV bestellt. Wird der BR durch das ArbG bestätigt bestellt ihn der BR, wird der BR nicht bestätigt müsste ja eine Beriebsversammlung den neuen WV bestellen. Ein paar meiner Kollegen sind aber der Meinung, dass ich unabhängig von der Entscheidung des ArbG Neuwahlen einleiten muss. Sollte dabei das ArbG aber entscheiden, dass die Wahl nichtig gewesen ist, hätte ich gar keinen WV bestellen können und es besteht das Risiko, dass die Wahl wieder angefochten wird. Kann mir jemand sagen wie ich mich nun richtig verhalten soll - Neuwahlen sofort oder erst nach der Entscheidung des ArbG?
VG, Sven
Community-Antworten (2)
02.10.2012 um 10:14 Uhr
Gibt es keine EBRM?
02.10.2012 um 11:38 Uhr
Wenn keine Ersatzmitglieder mehr da sind, muss neu gewählt werden. Sind noch welche da, und kann die Zahl drei noch erreicht werden, natürlich nicht.
Ich kenne die Argumente des RA nicht. Wenn nur Du übrig bist, müsstest Du den Wahlvorstand bestellen. Du bist doch im Amt, bis das Arbeitsgericht was anderes sagt. Und wer weiß, vielleicht habt Ihr längst neu gewählt, bevor das Gericht überhaupt entscheidet und kommt ggf. zu dem Schluß, dass es gar nicht mehr entscheidet, weil die Sache sich erledigt hat...... Diskutiert den Punkt doch einmal gemeinsam mit Eurem RA.
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