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Versetzung

H
Hetti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Mitsteiter, kann vom BR eine Versetzung abgelehnt werden? Wenn ja, was passiert dann? Darf die Versetzung dann nicht stattfinden? Leider finde ich im Kommentar dazu keine Antwort.

Danke für alle Infos. und allen einen schönen Resttag.

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Community-Antworten (6)

M
Marianne

16.01.2013 um 16:09 Uhr

Hallo Hetti,

Leider finde ich im Kommentar dazu keine Antwort Da hast Du nicht richtig gelesen.

Denn § 99 sagt ja alles.

http://dejure.org/gesetze/BetrVG/99.html

Wenn der BR hier mit Gründen welche das Gesetz vorsieht die Zustimmung verweigert, MUSS der AG vor ds Ar4bG und sich die Zustimmung ersetzen lassen. Oder er verzichtet auf die Maßnahme.

http://www.betriebsrat.com/zustimmungsverweigerung

http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/394_betriebsrat-mitbestimmung-bei-versetzung/

F
Fatih

16.01.2013 um 16:33 Uhr

Hallo Hetti , Ich würde gerne noch ergänzen. Da wir den Sachverhalt nicht kennen,solltest du aber auch §100 BetrVG nicht auser acht lassen. Vorläufige personelle Maßnahme nach § 100 BetrVG

R
rkoch

16.01.2013 um 17:23 Uhr

Und im Kern sind die Antworten immer noch unvollständig. Zwar darf der AG eine vom BR abgelehnte Maßnahme tatsächlich nicht durchführen, aber in §99 wird das nicht deutlich. Lediglich aus dem Text "und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen" wird es indirekt erkennbar. Was soll wohl die Folge sein, wenn man eine Zustimmung braucht und sie nicht bekommt?

§100 ist eine andere Schiene und hat mit §99 nur am Rande zu tun, d.h. wenn sich der AG nicht auf §100 bezieht ist er irrellevant.

Am deutlichsten wird die Sache mit §101, dort ist nämlich geregelt, was passiert, wenn der AG z.B. eine Versetzung durchführt, obwohl er die Zustimmung nicht hat. Da darf dann nämlich der BR verlangen, dass er die Maßnahme rückgängig macht. Ohne diesen § ist die Sache lauwarmer Kaffee.. Dort wird aber auch deutlich, dass der Betriebsrat handeln muss, wenn er eine vom Arbeitgeber ohne Zustimmung druchgeführte Maßnahme nicht doch akzeptieren will. Ohne das der BR handelt, bleibt die Maßnahme bestehen. Zu Beachten ist, dass §101 keine Fristen enthält. Wenn dem BR jedoch die Durchführung einer Maßnahme bekannt ist und er sie duldet, so hat er sein Recht auf §101 nach einiger Zeit verwirkt. Logisch, es macht keinen Sinn einer Versetzung, der der BR nicht zugestimmt hat monatelang zuzuschauen und dann mit der Keule zu winken. Derartiges wäre auch dem AN nicht zumutbar. Wenn er sich mit seinem neuen Arbeitsplatz abgefunden hat, sollte es auch so bleiben. Es ist also sinnvoll unverzüglich zu reagieren und nach §101 zu agieren, ansonsten ist irgendwann quasi indirekt die Zustimmung dann doch erteilt.

H
Hetti

17.01.2013 um 08:36 Uhr

Hallo rkoch, danke Deine Antwort hat mir weiter geholfen. Oft sieht man vor lauter Bäumen den Wald nicht.

G
Globus

17.01.2013 um 23:35 Uhr

Liebe Hetti....

"Leider finde ich im Kommentar dazu keine Antwort."

Hättest du in einem Kommentar eine Antwort gesucht, hättest du sie gefunden - hey, nciht tragisch, wolltest es dir halt leichter machen...

Sorry wenn ich das jetzt hier schreibe, aber ein wenig Eigeninitiative gehört auch zum "BR Job" dazu - also den schönen Hintern zusammenkneifen und durch ;-)

H
Hetti

21.01.2013 um 08:33 Uhr

Hallo Globus, ich glaube diesen "Kommentar" hättest Du Dir sparen können. Ich hoffe, Du weißt und findest immer alles.

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