Wann endet ein Arbeitsvertrag, wenn dieser nach BEEG befristet ist (Elternzeit) und gleichzeitig ein Datum genannt wird:

Beispiel:
Befristung der Mitarbeiterin aufgrund Elternzeitvertretung bis 31.03.
Rückkehr der Stelleninhaberin nach deren Elternzeit, am 15.03.

Gehe ich recht in der Annahme, dass der Vertrag für die Vertretungskraft dann zum 14.03. endet, da damit der Befristungsgrund wegfällt oder gilt dann das im Vertrag genannte Datum?

Vielen Dank für die Hilfestellung.

MfG Kaizers