Unser BR (Krankenhaus) verhandelt derzeit mit dem AG eine BV zum Thema "Videoüberwachung". Die Livebilder werden am Empfang über einen Monitor ausgestrahlt, so dass die dortigen Beschäftigten vorallem die Eingangsbereiche jederzeit einsehen können. Der Monitor ist dem Pförtner zugewandt, so dass Besucher gar nicht und andere Beschäftigte im Normalfall dies nicht betrachten können. Jedoch z.B. bei Benutzung des Kopierers und anderer Tätigkeiten im Nebenraum könnten Beschäftigte einen kurzen Blick darauf werfen. Ein Hinweis auf Überwachung wird an jeder Kameraposition angebracht. Ich denke Livebilder sind nicht weiters schützenwert, aber...
Frage: Nun möchte ein BR-Mitglied, dass kein anderer Beschäftigter Einsicht nehmen kann. Räumlich kann hier keine Trennung erfolgen.
Gibt es eine Rechtsgrundlage oder eine Empfehlung von euch dafür?
Vielen Dank für eure Hilfe.