Betriebsvereinbarung - erzwingbar oder nicht?
Unser AG hat die Betriebsvereinbarung - Nutzung betrieblicher Kommunikationseinrichtungen ( Inter-Net ) durch die Mitarbeiter - gekündigt. Mir stellt sich jetzt die Frage, handelt es sich um eine erzwingbare Betriebsvereinbarung oder nicht? Da dann nach § 77, 6 BetrVG eine Nachwirkung in Kraft tritt, bis eine neue Vereinbarung getroffen wird. Der AG vertritt die Meinung es handele sich um keine erzwingbare BV, er könne das Inter-Net auch einfach ausschalten. Wie definiert man also die "Erzwingbarkeit"?
Community-Antworten (1)
07.11.2006 um 16:54 Uhr
HI Funny
erzwingbar ist eine BV die Angelegenheiten des §87 regelt, d.h. Angelegenheiten, die Mitbestimmungspflichtig sind. Da die Benutzung des INternet klar nach §87 abs.1 Punkt 1 der MB unterliegt, muss sich der AG weiterhin daran halten bis eine neue abgeschlossen ist.
Er kann natürlich das Netz deaktivieren, das wäre aber sicherlich nicht in seinem Sinne, oder? Zudem habt ihr auch einen Unterlassungsanspruch, ihr könnt vom ArbG feststellen lassen, dass er sich unter Androhung von Ordnungsgeld an die BV zu halten hat.
Aber was regelt denn die BV genau? Wieso küpndigt er sie, an welchen Teil möchte er sich nicht mehr halten?
MFG MAtze
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