BR-Unterlagenverwaltung nach Auslauf der BR-Tätigkeit - was ist mit den Unterlagen wenn es keinen neuen BR gibt?
Was passiert mit den BR-Unterlagen bzw. geschlossenen Betriebsvereinbarungen (erzwingbare), wenn es durch mangelndes Interesse der Belegschaft zu keiner neuen Betriebsratswahl kommt?
Community-Antworten (4)
03.05.2006 um 17:49 Uhr
Die Frage ist auch, gelten denn dann die BV's überhaupt noch, wenn eine Vertragspartei fehlt ?
03.05.2006 um 21:24 Uhr
Die BR Unterlagen sollten aufbewahrt werden - z.B. in einem verschlossenen Behälter in der Firma. BV bleiben unabhängig davon ob ein BR besteht bis zur Kündigung in Kraft.
03.05.2006 um 23:25 Uhr
Hallo Norbert,
wer hat denn dann den Schlüssel für den verschlossenen Behälter, wenn es keinen Betriebsrat mehr gibt? Nicht das der AG mal ein Schmökerstündchen einlegt, könnte für manche AN unschön sein... Da muss es eine andere Lösung für geben.
04.05.2006 um 10:38 Uhr
Wer nimmt denn die Kündigung in Empfang und wer kontrolliert die Einhaltung der BVen?
Mein Menschenverstand sagt mir, dass wenn eine Vertragspartei nicht mehr existiert oder ansprechbar ist, laufen Verträge aus. Ausnahmen sind ja in den entsprechenden Gesetzen geregelt.
Rechtliches Basiswissen hierzu fehlt mir aber auch!
AO
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