Erstellt am 14.01.2013 um 11:38 Uhr von arkalus
Hallo Schiller,
nein!
Protokolle können/dürfen Ersatzmitglieder einsehen, wenn sie Nachrücken und aktiv sind.
Ist das eigentliche BRM wieder aktiv dabei, haben die Ersatzmitglieder keine Einsichtsrechte.
Erstellt am 14.01.2013 um 11:40 Uhr von mainpower
Hallo,
Nein, weil eine BR Sitzung nicht öffentlich ist. Solange das Ersatzmitglied nicht als Vertretung für ein verhindertes BR Mitglied an einer Sitzung teilnimmt ist es kein offizielles Mitglied des Betriebsrats.
Erstellt am 14.01.2013 um 17:37 Uhr von Kölner
Uppsala.
Jetzt das EBRM an einer Sitzung regulär teilgenommen und möchte nachlesen, was es beschlossen hat...
...und jetzt?
Erstellt am 14.01.2013 um 17:49 Uhr von Valdi
Bei uns kriegt keiner das Protokoll, es liegt zum lesen im BR-Buero und im gemeinsamen Laufwerk/ Intranet / wenn ein Ersatsmitgl. welcher an der Sitzung teilgenommen hat es lesen moechte/ kann er ins BR-Buero kommen und lesen / ueberpruefen usw. Doch ich habe es in all den Jahren noch nicht erlebt / Ausser Nachfragen was aus Problemen wurde, welche behandelt wurden. Es gibt aktive ErsatsBr's die sich immer am laufenden halten und eben jene Sesselfurzer die ......
Erstellt am 15.01.2013 um 09:13 Uhr von pillepalleTR
Ich verstehe die Frage so, dass hier nicht unbedingt nach dem Aushändigen im Sinne von "Kopieren und Übergeben" gefragt wird, sondern eher nach dem "Einblick gewähren".
Und dann sehe ich es so wie Kölner (zumindest entnehme ich dies seiner Frage): ein EBRM hat das Recht zum Einblick in das Protokoll, das in der Sitzung angefertigt wurde, an der das EBRM teilgenommen hat.
Zum Einen wird dadurch die Nicht-Öffentlichkeit der Sitzung nicht verletzt - das EBRM hat an der Sitzung eh teilgenommen.
Zum Anderen räume ich dem EBRM damit auch das Recht ein, das Protokoll auf Korrektheit zu prüfen (z.B. "Spiegelt die Formulierung im Protokoll den tatsächlichen Verlauf der Sitzung wider?") und ggf. auf Fehler hinzuweisen und diese korrigieren zu lassen.
Erstellt am 15.01.2013 um 12:09 Uhr von mainpower
Hllo,
woraus entnehmt Ihr dass das Ersatzmitglied an der Sitzung teilgenammen hat??
Dannwäre es ja kein, wie in der Frage geschrieben, Ersatzmitglied gewesen.
Erstellt am 15.01.2013 um 14:50 Uhr von pillepalleTR
@mainpower:
Ich entnehme das nirgends und habe lediglich angemerkt, dass ein EBRM nur dann Einblick erhält, wenn es an der betreffenden Sitzung auch teilgenommen hat. Im Umkehrschluß bedeutet das, dass ein EBRM, das an einer Sitzung NICHT teilgenommen hat, auch keinen Einblick in das entsprechende Protokoll erhält.
Somit sind doch alle Fälle abgedeckt, oder?
Ich gebe auch folgendes zu bedenken:
i.d.R. vergeht doch einige Zeit, bis die "finale" Version eines Protokolls vom Schriftfüherer oder vom jeweiligen Protokollanten bereitgestellt wird. U.U. ist das EBRM, das in der Sitzung ein "reguläres" BRM vertritt, dann bereits wieder "nur" EBRM, weil der Vertretungsfall (Krankheit, Urlaub etc.) nicht mehr vorliegt.
(Wobei meiner Meinung nach auch im Vertretungsfall der Status "EBRM" erhalten bleibt - wenn auch mit allen Rechten und Pflichten eines BRM.)
Trotzdem hat das EBRM immer noch das Recht zur Einsicht -obwohl wieder "nur" EBRM.