Erstellt am 13.01.2013 um 13:51 Uhr von Matze
Ihr werdet Eurem BRV keinen Maulkorb verpassen können.
Allerdings kann der BRV jederzeit mit einfacher Mehrheit abgesetzt werden. Bei erheblichem Misstrauen ist dies auch notwendig, um den BR-Auftrag weiterhin erfüllen zu können.
Vorab solltet ihr aber im BR offen über dieses Misstrauen sprechen. Der BRV benötigt vielleicht mehr moralische Unterstützung von euch, um sich nicht vom GV gegen euch einnehmen zu lassen. Auch für den BRV ist so ein Verdacht abträglich, spätestens für die nächste Wahl in 2014.
Erstellt am 13.01.2013 um 17:27 Uhr von Helena
Danke für deine Antwort!
Davon unseren BRV abzusetzen sind wir noch weit entfernt. Wie gesagt, wir sind noch ziemlich neu und keiner hat so richtig Erfahrung mit der BR-Arbeit. Ich sehe da nur eine eigenartige Entwicklung, die ich stoppen möchte bevor es eskaliert.
Ist es denn nun üblich mit den regelmäßigen Sitzungen zwischen Arbeitgeber und BRV?
Gruß
Helena
Erstellt am 13.01.2013 um 17:47 Uhr von gironimo
Der Arbeitgeber läd doch zum Gespräch. Da kann sich der BRV doch kaum dagegen verwehren.
Auch ich kenne derartige Gespräche seit Jahren. Man muss als BRV nur "sattelfest" sein und
- klar sagen, was Beschlußlage ist und was lediglich persönliche Meinung
- bei diesem Gespräch zwar u.U. seine persönliche Meinung geäußert wird, dies aber vom Gesprächspartner keinstenfalls als Meinung des BR-Gremiums zu sehen ist
- BR-internes auf keinem Fall preis gegeben werden
Und natürlich ist gegenüber den Betriebsräten größte Transparenz geboten und wenn Du ein eigenartiges Gefühl hast, ist es richtig, das gleich offen zu sagen.
Erstellt am 13.01.2013 um 20:01 Uhr von leserin
Gironimo, der BRV kann sich schon wehren. Er kann stets ein weiteres BRM mitnehmen, ggf auch stets mal ein anderes. Er sollte also mit dem AG redenund auch die Gründe erklären.
Erstellt am 13.01.2013 um 21:24 Uhr von Watschenbaum
ist immer ein zweischneidiges Schwert
ich kenne einige BRV, die mit der Zeit immer mehr abheben, weil sie nun in Kreisen verkehren, in die sie alleine aufgrund ihres Arbeitsvertrages nie gekommen wären, sich nun für etwas ganz besonderes halten, ohne zu berücksichtigen, daß sie lediglich ein Amt auf Zeit ausüben und lediglich Vertreter eines Gremiums sind
aber auch einige BR-Gremien, die sich mit ihrem schon krankhaften Misstrauen alles kaputt machen, und jedes BR-Mitglied, das mal ein paar Worte alleine mit dem AG wechselt, wird schon als Verräter denunziert
ein BRV kann beim AG in regelmässigen Vier-Augen-Gesprächen viel erreichen, wenn er nicht falsch spielt
Erstellt am 13.01.2013 um 23:35 Uhr von Matze
Helena,
unserer BR wäre gar nicht traurig, wenn der AG häufiger mit einzelnen von uns reden würde, auch wenn's der BRV ist.
Auch aus anderen Betrieb weiß ich, dass dies sehr unterschiedlich gehandhabt wird.
Aber wie die anderen hier beschreiben, das Vertrauen im Betriebsrat ist wichtig. Der BRV ist das "Sprachorgan" des BRs. Mehr nicht!
Erstellt am 14.01.2013 um 06:57 Uhr von Lotte
Hallo Helena,
ich fände einen regelmäßigen Termin, zu dem der BRV ganz alleine geht, auch problematisch. Vor allem wenn es wöchentlich ist.
Klar gibt es wahrscheinlich überall mal ein Gespräch mit AG und BRV oder einem anderen BRM. Aber wöchentlich ist auffällig.
Besprecht doch mal in der Sitzung Eure Bedenken und wie Ihr als Gremium damit umgehen wollt. Ein Standardsatz in derartigen gesprächen sollte sein: Ich muss das erst mit dem Gremium besprechen
LG Lotte
Erstellt am 14.01.2013 um 07:21 Uhr von herzilein
Wir haben eine Geschäftsordnung für den BR ,das heißt wir haben festgelegt ,das der BRV nicht alleine zu solchen Gerächen geht.
So kann kein Misstrauen aufkommen und 4 Ohren hören mehr als 2 :)
Erstellt am 15.01.2013 um 17:28 Uhr von Helena
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ihr habt mir wirklich weitergeholfen. Die Sache mit der Geschäftsordnung behalte ich im Hinterkopf. Das ist eine sehr gute Sache. Erstmal abwarten, wie er sich in der Sitzung äußert zu dem folgenschweren Fehler den er durch seinen Alleingang zu verantworten hat.
Erstellt am 16.01.2013 um 08:53 Uhr von rkoch
Kleine Ergänzung: Der BRV KANN ohne Beschluß des BR dem AG gar nichts zusagen. Nur der versammelte BR nimmt seine MB wahr. Insofern kann der BR irgenwelche Zusagen des BRV immer noch kippen, so lange sie noch keine "Außenwirkung" erzielt haben (sprich: Der AG sie nicht schon umgesetzt hat und sie nicht mehr rückgängig gemacht werden können). Sollte der BRV tatsächlich seine Befugnisse überschreiten, solltet ihr erstmal ein ernstes Gespräch mit ihm führen, und falls das nicht fruchtet doch in den sauren Apfel beißen und einen anderen BRV wählen....