W.A.F. LogoSeminare

Mitbestimmung/Informationsrecht bei Prämien/Provisionen?

S
solotele
Nov 2016 bearbeitet

Um eine Höhergruppierung zu vermeiden erwägt der AG lieber eine erfolgsabhängige Provision oder eine Prämie (als Einmalzahlung/Jahr) an 2 bis 3 Mitarbeiter zu zahlen. Die Kollegen wären damit einverstanden. Wir haben einen eigenen Haustarif in dem Prov./Prämien nicht geregelt sind. Eine entsprechende BV haben wir auch nicht. Hat der BR diesbezüglich ein Mitgestimmungsgesetz o. Informationsrecht. Danke

1.16401

Community-Antworten (1)

G
gironimo

12.01.2013 um 19:59 Uhr

§ 87 Abs 1 Nr 10+11 BetrVG schafft die Mitbestimmung bei derartigen Zahlungsarten.

Aber: Wenn Ihr einen Haustarif habt, mag der zwar keine Prämienregelung enthalten, wohl aber wahrscheinlich Regeln für die Höhergruppierungen. So gesehen könnte der AG also trotzdem gegen den Tarif verstoßen, wenn er nicht höher gruppiert. Und Regeln für die Frage was ist Erfolg, kann man auch nicht so einfach mal aus dem Ärmel schütteln. Eine BV zu diesem Thema braucht Zeit.

Mitarbeiter lassen sich schnell von einer vermeintlich hohen Prämie blenden. Da muss man schon genauer nachrechnen, was die dauerhafte Tariferhöhung für ein Entgelt bringen würde und wie hoch - und sicher - die Prämie ist.

Ihre Antwort