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Schulungen gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG

B
BR2022!Help
Mai 2022 bearbeitet

Wir prüfen gerade die Teilnahme von Schulungen.

Ist die folgende Vorgehensweise richtig?:

a) auf die tagesordnung des BR - Betriebsratbeschluss für den Besuch von Schulungen gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG

b) nach BR Beschluss den AG informieren oder muss dieser auch genehmigen? - gibt es hierfür ein Musterformular/Text

26701

Community-Antworten (1)

C
celestro

25.05.2022 um 19:59 Uhr

"Betriebsratbeschluss für den Besuch von Schulungen gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG"

das ist mWn nicht spezifisch genug (auch wenn es im Link unten fasst genauso steht)

zu b)

https://www.ifb.de/schulungsanspruch/betriebsrat/formaler-ablauf/beschluss-und-information-des-arbeitgebers#:~:text=Rechtzeitige%20Information%20des%20Arbeitgebers,%2DW%C3%BCrttemberg%2C%20Urteil%20vom%2017.

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