Schulungen gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
Wir prüfen gerade die Teilnahme von Schulungen.
Ist die folgende Vorgehensweise richtig?:
a) auf die tagesordnung des BR - Betriebsratbeschluss für den Besuch von Schulungen gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
b) nach BR Beschluss den AG informieren oder muss dieser auch genehmigen? - gibt es hierfür ein Musterformular/Text
Community-Antworten (1)
25.05.2022 um 19:59 Uhr
"Betriebsratbeschluss für den Besuch von Schulungen gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG"
das ist mWn nicht spezifisch genug (auch wenn es im Link unten fasst genauso steht)
zu b)
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