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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abfindung Betriebsrat

H
hilflose
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich brauche Hilfe. Mir als ordentlichem BRM wurden vor knapp 1.5 Monaten meine Schlüssel abgenommen und ich wurde durch meinen AG bis zur Klärung einer von ihm veranlassten Degradierung, der ich NICHT zugestimmt habe, beurlaubt. Ich habe für den Dezember auch ohne vorherige Information KEIN Gehalt bekommen, was mich in finanzielle Schwierigkeiten brachte und bringt, so dass ich ALG1 als Ersatz beantragen musste - obwohl keine Kündigung vorliegt! Die Sozialabgaben hat mein Arbeitgeber bezahlt, nur mir kein netto ausbezahlt - bis heute nicht! Nun hat er meinem Anwalt ein Angebot unterbreitet, was sich aber nicht mit dem deckt, was ich haben möchte /könnte?: Ich bin ordentliches BRM bis Sep 2014, dann 1 Jahr Kündigungsschutz, und dann nach Tarif TVÖD kündbar zu Ende März 2016! Demnach könnte ich doch mein Gehalt bis einschl. März 2016 fordern, und dazu die normale Abfindung? Also bei mir kämen dann pro Monat ca. 2600€ brutto (für den Dezember 2012 natürlich auch noch mit!) zusammen, mal 40 Monate zzgl. 10 Jahre Betriebszugehörigkeit mal 1300€ zusammen? Ich komme dann auf ca. 130000€ Darf ich das fordern? Eigentlich würde ich dort gerne weiterarbeiten und den unkündbaren Status ungern aufgeben. Er bietet mir aber nur knapp 35000 € an - für mich indiskutabel. Darf ich soviel fordern?

3.598021

Community-Antworten (21)

K
Kölner

11.01.2013 um 21:35 Uhr

Fordern darfst du, 70.000 halte ich dann für realistisch...

A
AlterMann

11.01.2013 um 23:25 Uhr

Dir sind die Schlüssel abgenommen worden und Du bist beurlaubt. Darfst Du eigentlich das Betriebsgelände noch betreten? Immerhin dürfen BRM ja auch im Urlaub an den BR-Sitzungen teilnehmen. Ich schätze mal, dass das Dein AG nicht so gerne sehen würde, Du würdest also den Druck auf ihn verstärken. Wenn er Deine Teilnahme verhindern wollte, wäre das möglicherweise ein Fall von Betriebsratsbehinderung. Aber vielleicht tagt ja auch der BR ab sofort außerhalb des Betriebsgeländes, damit Du teilnehmen kannst? Wäre ja auch eine nette Aktion, vielleicht noch als Rundschreiben an alle Kollegen, dass und warum der Betriebsrat bis auf Weiteres nicht in seinen gewohnten Räumen anzutreffen ist. Ich finde, mit ein bisschen Phantasie und einem solidarischen BR kann man den Druck außerhalb des Gerichtsgebäudes enorm verstärken.

E
Erdenbürger

12.01.2013 um 02:45 Uhr

Die nächsten Wahlen finden schon ab März 2014 statt und eine Abfindung ist nicht im Gesetzt verankert, aber vielleicht in Euren Tarifvertrag? Als BR Mitglied darfst Du auch keine Vorteile aus Deinem Amt ziehen. So, dass waren erstmal die schlechten Nachrichten. Aber Du musst auch keine Nachteile deswegen haben und Du solltest aufjedemfall auf Deinen Berechtigten Kündigungsschutz bestehen und der Rest ist reine Verhandlungssache. Wünsche Dir viel Kraft und Glück.

E
Erdenbürger

12.01.2013 um 02:49 Uhr

Denke daran, die Abfindung muss für den Verlust des Arbeitsplatzes bezahlt werden, die Kündigungsfrist muss unbedingt eingehalten werden, weil sonst wird die Abfindung mit deinem Anspruch auf Arbeitslosengeld verrechnet.

H
hilflose

12.01.2013 um 09:12 Uhr

Ich darf derzeit weder an meinen ARBEITSPLATz noch AUF DAS GELÄNDE! Das einzige Gelände, welches ich betreten dürfte, wäre das in der anderen Stadt auf der degradierten Stelle. Und für das Fehlen gab es dann ncoh eine Abmahnung (unentschuldigtes fehlen!)

Soll das mit der Kündigungsfrist heissen, er kündigt mir zum März 2016 und ich dürfe vorher woanders nicht arbeiten? Turboklausel?

er hat sich in der letzten zeit sehr viele Schikanen mir gegenüber einfallen lassen, die Ämter sagen alle: DAS DARF DER NICHT - vor allem, mich mal eben finanziell auflaufen lassen - ohne Ankündigung mal eben ein Einkommen - ich hab dadurch ne Menge Ärger und Probleme, weil ich ja meine rechnungen bezahlen muss, auch Miete und bei 0,00e€ geht das ja super!

Ich hab da was gefunden dass ich, wenn er zweimal nicht zahlt (er kann zahlen, will aber nicht) statt Abfindung auf Schadensersatz bis Ende der Kündigungsfrist zzgl. Regelabfindung klagen kann.

Wie läuft das dann mit Krankenkasse und co, weil wenn Abfindung kein Alg 1?

P
poiuz

12.01.2013 um 10:06 Uhr

Hausverbot im Betrieb? Geh zum Arbeitsgericht und diktier der Geschäftsstelle dort einen Antrag auf einstweilige Verfügung das Gelände wieder betreten zu dürfen. Mit der Verfügung, und der Polizei, gehst du dann zu Sitzungen und sonstige BR Tätigkeiten im Betrieb wahrnehmen.

Sollte das Abfindungsangebot schlagartig erhöhen. Ich würd auch bei 70000 zuschlagen, viel mehr wirds wohl nicht.

G
gironimo

12.01.2013 um 10:15 Uhr

Was ist denn das für ein Anwalt, den Du da hast - oder willst Du doch lieber raus aus dem Betrieb??

So wie Du die Sache schilderst, hätte ich schon längst (mindestens) einen Eilantrag gestellt. Ansonsten, wenn Du dort weiter arbeiten willst und hoffentlich auch Dein BR-Mandat wahrnehmen willst, brauchst Du doch das Angebot des AG einfach nicht annehmen. und die Entscheidung des Gerichts abwarten (es wurde doch geklagt - oder??). So gesehen würde ich keine Gegenforderung aufstellen.

H
hilflose

12.01.2013 um 11:09 Uhr

Nun, bisher klage ich auf Weiterbeschäftigung und natürlich Zahlung des gehaltes, denn ich habe auch für den dezember 2012 keine abrechnung bekommen und keinen beleg für die Steuern, dafür aber Abmahnung wegen unentschuldigtem fehlen und beurlaubung und Schlüsselabgabe und strafversetzung und Degradierung und Ungleichbehanhdlungen hinsichtlich Fortbildungen. So ein mageres Angebot werde ich auch nciht annehmen, ich gedenke eher eine Klage wegen Mobbing einzureichen, da mich mein AG seit 4 Monaten nerven kostet und jetzt in finanzielle Schwierigkeiten gebracht hat. Bei 70000 bleibt ja wohl etwa die Hälfte, also im prinzio gehalt für 1,5 Jahre?

B
blackjack

12.01.2013 um 12:48 Uhr

Der 1. Schritt wäre, den Ratschlag von "poiuz ", zu befolgen.

H
hilflose

12.01.2013 um 13:01 Uhr

Hallo, hab ein neues Angebot: 3 Monate Gehalt und 10.000€ Abfindung - Frechheit, oder?

E
Erdenbürger

12.01.2013 um 14:16 Uhr

Ganz Wichtig, auch wenn es sehr schwierig ist, bleib Dir Treu und lass Dich auf kein unangemessenes Angebot ein. Du wirst nicht unbedingt das bekommen was Du willst, aber bestimmt mehr als er Dir Anbieten möchte. Daher sehe zu, dass Du Dich jetzt rechtlich beraten läßt und keine Zeit verschwindest mit Spekulationen um Deine Existenz. Du musst jetzt wirklich aktiv werden.

G
gironimo

12.01.2013 um 15:28 Uhr

Ich denke, es geht nicht um Beendigung sondern Weiterbeschäftigung. Jegliche Diskussion über welche Angebote auch immer sind fehl am Platze.

Erst brauchst Du das Urteil vom Gericht, dass Du weiter zu beschäftigen bist. Selbst wenn Du glaubst, Du wärst der Belastung dann nicht mehr gewachsen. Reden kann man auch dann noch - und ich verrate kein Geheimnis, dass dann, wenn Du das Urteil in der Tasche hast, dass der AG Dich weiter zu beschäftigen hat, über ganz andere Beträge für den Verlust des Arbeitsplatzes gesprochen wird als jetzt.

Aber bedenke: Du bist als BR gewählt und die Menschen erwarten, dass Du sie vertrittst und dabei auch ein gewisses Maß an Belastung stand hältst - sprich weiter zur Verfügung stehst und Dich nicht so leicht aus den Betrieb drängen läst.

N
NoPain

12.01.2013 um 15:55 Uhr

Was ist das denn für ein Sodom und Gomorra? Du hast jetzt einige Tipps bekommen. Ich frage mich was Du für ein Anwalt hast? Was hat denn der BR zu Deiner Degradierung gesagt bzw. entschieden?

Ich weiss garnicht wo ich hier anfangen soll!

Da keine Kündigung ausgesprochen wurde, bist Du noch AN in dieser Firma. Da Du ordentlich gewähltes BRM bist, bist Du auch weiter BRM in dieser Firma. Zugangsverweigerung wäre defintiv Behinderung der BR-Arbeit, hatten wir doch erst kürzlich hier.

Wegen finanziellen Problemen würde ich zur Bank gehen und mir ein Kredit aufnehmen, den darf dann Dein AG übernehmen. Weshalb hat Dir das Dein Anwalt nicht empfohlen? ALG1 kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, die Grundvoraussetzungen erfüllst Du schlicht und ergreifend nicht oder stehst Du dem Arbeitsmarkt gerade zur Verfügung?

Ich weiss nicht, hier stimmt was nicht, selbst ein unerfahrener BR würde sich doch nicht so veräppeln lassen und ein unerfahrener Anwalt würde seinen Mandanten nicht zur Arge wegen Geld schicken oder? Der Anwalt hätte zumindest eine EA beantragt, dass das Gehalt bis es zu was weiss ich für eine Lösung, für was weiss ich für ein Problem geben würde und damit würde er völlig problemlos durchkommen.

Sollte die Geschichte wahr sein, dürfte wohl auch ein Jurastudent hier in relativ kurzer Zeit für Abhilfe schaffen und dem AG eine ordentliche Starfzahlung ans Knie nageln können, inkl. einer EA das dem BRM in Zukunft der rote Tepich auszurollen ist und er mit Samthanschuhen anzufassen ist - mal aussen vor weshalb es hier so zum Twist kam.

Ich weiss nicht.....

W
Watschenbaum

12.01.2013 um 16:08 Uhr

bei entsprechendem Zahlungsverzug des AG besteht nach § 157 Absatz 3 Satz 1 SGB III Anspruch auf "Gleichwohlgewährung von ALG "

der Lohnanspruch in Höhe des bezahlten ALG geht auf die Arbeitsagentur über

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Arbeitslosengeld_I.html#tocitem17

N
NoPain

12.01.2013 um 16:28 Uhr

@Watschenbaum,

falls es Dir entgangen ist, ist der TE nicht arbeitslos, der AG behält das Entgeld willkürlich ein ;)

W
Watschenbaum

12.01.2013 um 16:46 Uhr

das ist ja genau der Punkt : man muß nicht arbeitslos sein, um Anspruch auf Gleichwohlgewährung von ALG zu haben

es genügt, wenn der AG nicht zahlt, obwohl man Anspruch darauf hätte

N
NoPain

12.01.2013 um 17:18 Uhr

@Watschenbaum,

hab mich da jetzt auch etwas eingelesen, es scheint tatsächlich so das Du Recht hast, wieder was dazugelernt ;) Dem AG hätte ich aber einen Kredit drübergebügelt anstatt mich vor der Arge erst nackig zu machen und stundenlang mit denen zu diskutieren!

Das sind so Fälle wo ich echt ein Hals kriege!

P
poiuz

12.01.2013 um 17:35 Uhr

In diesem Fall kriegt man aber auch sicherlich innerhalb von zwei bis drei Wochen einen Pfändungstitel vom ArbG ..

W
Watschenbaum

12.01.2013 um 19:08 Uhr

"es scheint tatsächlich so das Du Recht hast" - ;-))

wie gnädig ,-))

H
hilflose

13.01.2013 um 09:46 Uhr

@NOPAIN

Ich weiß, so was glaubt einem keiner, aber es ist wahr! Es stimmt alles und der meint, er kann das alles so machen.

Und ja, anhand der GLEICHWOHLGEWÄHRUNG spring bei mir die AfA ein - aber die holen sich die Knete zurück. Bedingung, du musst dich als vermittelbar melden, also arbeitssuchend. Die waren schwer begeistert und meinten, mein AG hat sich schwer in Probleme geritten, zumal er mein gehal beim Finanzamt gemeldet hat, mir aber nichts auszahlt - wo also ist mein Netto geblieben????

.... Ich hoffe auch, das Gericht klärt das ganze schnell, denn für mich ist das so ja auch kein zustand und gerade Willkür macht er gerne, denn für mich würde das heissen: jeder Kollege, der nicht kuscht, bekommt dann kein Geld und auch keine Abrechnung, denn die fehlt mir ja auch?

ich werde mich wehren, so gut ich kann, abspeisen lassen werde ich mich mit Sicherheit nicht und nun hat er Finanzamt, AfA, Gricht, Anwalt an der Backe...sein Pech...ich hoffe, die ziehenn ihm das Fell über die Ohren

E
Erdenbürger

13.01.2013 um 15:04 Uhr

@hilflose, genau die richtige Einstellung!!! Wünsche Dir weiterhin viel Glück und Kraft.

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