Erstellt am 10.01.2013 um 21:47 Uhr von Kölner
@nesta
Gibt es nicht! Weder einen § noch ein Anspruch...
...aber man kann ja nett fragen.
Oder einen WA gründen (>100 AN)
Erstellt am 10.01.2013 um 22:08 Uhr von nesta
Ich dachte man kann so über die Schiene kommen...Ausrichtung des Unternehmens, Produktpalette, Auslagerung von Prozessen ins Ausland...das sind doch Themen über die man Informationen bekommen darf...
Wir haben schon höflich gefragt...
Erstellt am 10.01.2013 um 22:31 Uhr von Kölner
@nesta
Diese Fragen kann man dem AG auch in anderer Runde stellen.
Erstellt am 11.01.2013 um 01:32 Uhr von Tobistef
Hallo Nesta, von Neuling zu Neuling, das erste was relevant ist, dass man erstmal eine Grundlagenschulung seminar I durchzuführt. Denn jeder eingermassen gute AG, wird Euch an der Nase herumführen und alles im Keim ersticken, wenn ihr nicht in den Grundlagen der BR Tätigkeit eingeführt seit. Ihr könnt den besten Willen haben, weil es schon bei der Ladung zur Betriebsratssitzung, bei der Beschlussfassung, solch eine Vielzahl von Verfahrenmängel kommen kann, dass ihr tausend Mal im Recht sein könnt und trotzdem
den kürzeren zieht, weil gwissen Prozesse schon im Vorfeld eingehalten werden müssen, um Beschlüsse in einer Betriebsratssitzung gültig werden zu lassen. Schon bei Ladung von Nachrückern gibt es div. Fehlerquellen die alles platzen lassen können.
Wir haben jetzt zwei Outdoor-Schulungtage hinter uns, ein 7 er BR mit einem NR.
Ich enpfehle echt einen Schulungsleiter, der Euch alle im Betrieb unterrichtet. Bei uns ist es Fachanwalt für Arbeitsrecht, der es macht. Der wird auch auch zur not bei der Beschlussfassung zur Durchsetzung der Schulungsmassnahmen helfen.
Aber ohne Schulung seit ihr nur Betriebsratsverwalter, aber keine Betriebsräte im Sine der AN.
Gruss Tobistef
Erstellt am 11.01.2013 um 06:12 Uhr von nesta
Sehe ich alles genauso... Dachte nur, weil diese Sitzung jetzt schon ansteht man vielleicht als BR Anwesenheitsansprüche hat wenn noch kein WA gegründet ist.
Erstellt am 11.01.2013 um 06:17 Uhr von Kulum
Ansprüche, an irgendwelchen Sitzungen von Leitern, Geschäftsführern oder was auch immer für wichtigen Leuten teilzunehmen, habt ihr (wir) gar keine. Die können so oft sie wollen zusammen kommen, ohne sich dabei durch euch (uns) gestört fühlen zu müssen.
Erstellt am 11.01.2013 um 09:23 Uhr von gironimo
Hilfsweise kann man natürlich schon mit einigen Paragraphen argumentieren, um den AG dazu zu bewegen, dass Du an der Sitzung teilnehmen kannst. Sicher auch ein Punkt der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 BetrVG)
Erst einmal würde ich einfach nur fragen; der BR ist neu - wahrscheinlich auch eine neue Situation für den AG - vielleicht hat er ja gar nichts dagegen. Man könnte ja auch argumentieren, dass die Informationen, die Du Dir erhoffst und die Dir der AG geben müsste, so bequem für den AG gleich bei dieser Sitzung vermittelt werden.
Vielleicht bittet Dich auch ein Arbeitnehmer (oder mehrere) aus der Abteilung an der Sitzung teilzunehmen, weil Informationen im Sinne des § 82 BetrVG gegeben werden.